Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrer Situation ist es wichtig, schnell und kooperativ zu handeln, um mögliche negative Konsequenzen zu minimieren.
1. Kontaktaufnahme mit der Behörde: Nehmen Sie umgehend Kontakt mit der zuständigen Behörde auf, um die Situation zu klären. Erklären Sie, dass die Ersatzpflanzung aus Versehen nicht durchgeführt wurde und dass Sie bereit sind, diese unverzüglich nachzuholen.
2. Angebot zur Nachholung der Ersatzpflanzung: Teilen Sie der Behörde mit, dass Sie die Ersatzpflanzung so schnell wie möglich durchführen werden. Bitten Sie um eine Fristverlängerung, um die Auflage zu erfüllen.
3. Schriftliche Bestätigung: Bestätigen Sie schriftlich, dass Sie die Ersatzpflanzung nachholen werden, und geben Sie einen konkreten Zeitrahmen an, in dem dies geschehen wird.
4. Umgang mit der Ordnungswidrigkeit: Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld belegt werden kann, ist es wichtig, Ihre Bereitschaft zur Kooperation zu zeigen. Erklären Sie, dass das Versäumnis nicht vorsätzlich war und dass Sie die Angelegenheit schnellstmöglich korrigieren möchten.
Dokumentieren Sie alle Schritte, die Sie unternehmen, um die Ersatzpflanzung durchzuführen, und bewahren Sie alle Korrespondenzen mit der Behörde auf.
In der Regel zeigt sich die Behörde kooperativ, wenn Sie Ihre Bereitschaft zur Nachholung der Ersatzpflanzung signalisieren und die Angelegenheit zügig angehen. Es ist wichtig, dass Sie die Behörde über Ihre Schritte informieren und um Verständnis für das Versehen bitten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
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