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Ersatzpflanzung nach Fällgenehmigung vergessen durchzuführen

16. Mai 2025 19:48 |
Preis: 48,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

um auf unserem Grundstück bauen zu können, mussten wir im Jahr 2019 zwei Bäume fällen lassen. Eine Fällgenehmigung haben wir damals erhalten, mit der Auflage Ersatzpflanzungen zu leisten. Die Ersatzpflanzungen hätten wir bis zum 09.02.2023 anzeigen müssen.
Die Ersatzpflanzungen wurde von uns leider versäumt durchzuführen. Es kam nun (14.05.2025) ein Schreiben von unserer Gemeinde (Ort im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg). Es ist aufgefallen, dass das Amt bisher keine Bestätigung von uns hat, dass wir die Ersatzpflanzung durchgeführt haben. Wir sollen nun bestätigen, dass die Ersatzpflanzung durchgeführt wurde was aber nicht geschehen ist. Weiter gibt es einen Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10000 EUR bei nicht erfüllten Auflagen.

Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind sofort bereit die Ersatzpflanzung zu leisten. Wie gehen wir mit dem Hinweis auf die Ordungswidrigkeit um?
Beim Amt anrufen und sagen man hat es vergessen und darum bitten, dass man es jetzt noch nachholen kann?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

16. Mai 2025 | 20:14

Antwort

von


(174)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrer Situation ist es wichtig, schnell und kooperativ zu handeln, um mögliche negative Konsequenzen zu minimieren.

1. Kontaktaufnahme mit der Behörde: Nehmen Sie umgehend Kontakt mit der zuständigen Behörde auf, um die Situation zu klären. Erklären Sie, dass die Ersatzpflanzung aus Versehen nicht durchgeführt wurde und dass Sie bereit sind, diese unverzüglich nachzuholen.

2. Angebot zur Nachholung der Ersatzpflanzung: Teilen Sie der Behörde mit, dass Sie die Ersatzpflanzung so schnell wie möglich durchführen werden. Bitten Sie um eine Fristverlängerung, um die Auflage zu erfüllen.

3. Schriftliche Bestätigung: Bestätigen Sie schriftlich, dass Sie die Ersatzpflanzung nachholen werden, und geben Sie einen konkreten Zeitrahmen an, in dem dies geschehen wird.

4. Umgang mit der Ordnungswidrigkeit: Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld belegt werden kann, ist es wichtig, Ihre Bereitschaft zur Kooperation zu zeigen. Erklären Sie, dass das Versäumnis nicht vorsätzlich war und dass Sie die Angelegenheit schnellstmöglich korrigieren möchten.


Dokumentieren Sie alle Schritte, die Sie unternehmen, um die Ersatzpflanzung durchzuführen, und bewahren Sie alle Korrespondenzen mit der Behörde auf.

In der Regel zeigt sich die Behörde kooperativ, wenn Sie Ihre Bereitschaft zur Nachholung der Ersatzpflanzung signalisieren und die Angelegenheit zügig angehen. Es ist wichtig, dass Sie die Behörde über Ihre Schritte informieren und um Verständnis für das Versehen bitten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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