Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben Anspruch auf Erstattung der ersatzweisen Beförderung, wenn ihr Flug "gestrichen" wurde. Sie müssen NICHT einen Ersatzflug der selben Airline in Anspruch nehmen, erst recht nicht, wenn dieser in der Zukunft (hier: 5 Tage) liegt.
Sie müssen jedoch beweisen, dass sie eine wirtschaftlich vernünftige Rückreise-Alternative gewählt haben. Hat der Rückflug bei einer anderen Airline nunmal 1700+ Euro gekostet, so muss Ihnen Eurowings dies ersetzen. Immerhin hat man sie nicht befördert.
Zusätzlich (!) können Sie die Ausgleichszahlung verlangen (hier: 600 Eur/Person). Dies aber nur, wenn die Airline ein Verschulden trifft, oder anders gesagt, wenn nicht aussergewöhnliche Umstände für die Annulierung verantwortlich waren. Technische Probleme gehen zu Lasten der Airline; Wetter o.ä. befreit von der Entschädigungszahlung (nicht aber von der Erstattung der Ersatzbeförderung).
Daneben können auch Verpflegungsaufwendungen und Kommunikationsaufwendungen ersetzt werden.
Der erste Schritt wäre, in Erfahrung zu bringen, ob vis major vorgelegen hat. Dies muss Ihnen aber die Airline beweisen, nicht umgekehrt. Ein Blick in Statistiken von flightradar oder ähnlichen Anbietern kann Gewissheit darüber geben, ob am betroffenen Flughafen andere Flüge stattgefundenhaben. Da Sie offenbar geflogen sind, scheint dies nicht der Fall zu sein, insb. da man die Ersatzzahlung bereits angeboten hat.
Somit können Sie pro Person 600 Eur+Kosten der Ersatzbeförderung+Auslagen verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Ich helfe Ihnen auch bei der Durchsetzung der Rechte. Die meisten Fluggesellschaften zahlen nämlich nicht gerne auf Anhieb.
Mit freundlichen Grüßen
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