Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einem Streik besteht in der Regel erst einmal kein Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung, da dies in den meisten Fällen ein "aussergewöhnlicher Umstand" ist.
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, so schnell wie möglich für zumutbare Ersatzbeförderung zu sorgen. Damit ist im Falle des Aufenthaltes auf Mallorca selbstverständlich ein Ersatzflug gemeint. Bei Aufenthalt auf dem Festland könnte dies auch die Bahn, etc. sein, wenn ein kurzfristiger Ersatzflug nicht möglich ist.
Ist die angebotene Ersatzbeförderung für Sie nicht zu akzeptieren, kann der Flug kostenfrei umgebucht oder storniert werden.
Auch die Ersatzbeförderung mit einer anderen Fluggesellschaft kann in Betracht kommen, insbesondere wenn ein kurzfristiger Ersatzflug mit der ursprünglich gebuchten Fluggesellschaft ausscheidet.
Allerdings muss zunächst klar sein, und dies zielt dann auch direkt auf Ihre Frage nach dem Zeitpunkt ab, dass die ursprünglich gebuchte Airline die Ersatzbeförderung binnen zumutbarer Zeit verweigert oder aber nicht mehr erreichbar ist. Hier sollte Sie sich zunächst mit der Airline in Verbindung setzen, sowohl telefonisch, per Mail und/ oder auch am Flughafen.
Grds. muss die Fluggesellschaft Ihnen die anderweitige bzw. Ersatzbeförderung zum Zielflughafen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten. Hier sollten Sie also sehr genau schauen, wann dieser frühestmögliche Zeitpunkt ist und ob die Fluggesellschaft Ihnen diesen anbietet. Dann werden Sie keine Entschädigungszahlungen für einen Ersatzflug mit einer anderen Airline erhalten.
Erst wenn nachweislich keinerlei Hilfe von der ursprünglichen Airline binnen zumutbarer Zeit zu erwarten ist, kann auf Kosten dieser Fluggesellschaft ein Flug bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht werden.
Sie werden allerdings in Vorleistung treten und sich dann das Geld von der ursprünglichen Fluggesellschaft zurückholen müssen. Erfahrungsgemäß stellen sich die Fluggesellschaften dabei nicht besonders kulant an.
Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, bin ich gerne behilflich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 13.07.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Tel: 040-41186796
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Hallo,
was würde in diesem kronkreten Falle (Mallorca) nach der bisherigen Rechtssprechung eine "zumutbare Zeit" zur Ersatzbeförderung sein, wenn der Flug um 15.00 abfliegen würde? Kann auf einen Flug am nächsten Tag verwiesen werden, wenn am gleichen Tag noch Plätze bei anderen Airlines frei wären?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Meines Erachtens ist die tatsächlich frühestmögliche Ersatzbeförderung gemeint, also dann auch der freie Platz bei einer anderen Airline.