Sehr geehrter Fragensteller,
die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Zur Sache:
Zur Beantwortung Ihrer Frage kommt es ganz entscheidend darauf an, ob es sich bei dem Zeugenanhörungsbogen um einen der Polizei (Kripo) oder der Staatsanwaltschaft handelt.
Gegenüber der Polizei besteht zunächst nur die Verpflichtung, den Personalbogen auszufüllen. Ich gehe davon aus, dass sich die von Ihnen geschilderte Verpflichtung, welche dem Schreiben zu entnehmen ist, dem Personalbogen bezieht. Zu einer Beantwortung der Fragen sind Sie gegenüber der Polizei nicht verpflichtet. Die Polizei hat auch keinerlei Handhabe, Sie hierzu zu zwingen.
Gegenüber der Staatsanwaltschaft sind Sie aber sowohl zum Ausfüllen des Personalbogens als auch des Fragebogens verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung kann gegen Sie ein Ordnungsgeld verhängt oder sogar Ordnungshaft angeordnet werden, um Sie zu einer Aussage zu bewegen.
Sie sollten daher genau schauen, von wem dieser Anhörungsbogen stammt.
Andererseits sehe ich hier aber keinen Sinn in der Verweigerung der Aussage. Wie Sie ausführen, sind Sie selbst Opfer dieser Dame geworden. Es sollte daher auch in Ihrem Interesse sein, diese Dame nicht ungeschoren davon kommen zu lassen.
Hinzufügen möchte ich noch folgendes:
Sollten Sie gegenüber der Polizei keine Aussage machen, da Sie hierzu - wie oben beschrieben - nicht verpflichtet sind, hat die Staatsanwaltschaft immer noch die Möglichkeit Sie vorzuladen. Wenn tatsächlich ein hohes Interesse an Ihrer Aussage besteht, wird die Staatsanwaltschaft hiervon in jedem Fall Gebrauch machen. Sie müssten dann gegenüber der Staatsanwaltschaft aussagen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte