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Erhöhung des Mitgliedbeitrags im Fitnessstudio

4. August 2010 07:41 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag!

In meinem Fitnessstudio gab es jetzt einen Inhaberwechsel, und eine Woche Zwangspause da das Studio nun endlich die längst fällige Renovierung inkl. neuer Geräte erhält. Ich fühle mich langsam von den Eigentümern / Inhabern verarscht, Im Februar wurde kurzfristig eine Baustelle aus dem halben Studio für eine Woche da neue Heizung und Innenputz gemacht wurden Schadenersatz gab es nicht es wurde nur gelächelt als man den alte Chef darauf ansprach. Jetzt hat seine Tochter das Studio übernommen und es ist erstmal eine Woche geschlossen danach können sie angeblich die Preise nicht mehr halten und wollen wohl den Mitgliedsbeitrag erhöhen z.Zt. bei mir 37€ Ehöhung auf ist Unklar. Fragt man nach Entschädigung bekommt man nur Aussagen wie : Da könnt ja jeder kommen etc...
Ich sehe das nicht ein Kein Training kein Beitrag auch wenn es nur ne Woche ist ne Wochen Karte bei der Konkurrenz kostet mich 20€ das ist für mich definitiv mehr Aufwand.

4. August 2010 | 07:54

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Ihre Rechte sind maßgeblich von dem geschlossenen Vertrag abhängig. Ich empfehle Ihnen zu überprüfen, ob der Betreiber sich eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags vorbehalten hat bzw. ob ein fester Betrag vereinbart wurde. Weiterhin sollten Sie überprüfen, ob sich der Betreiber in dem Betrag die Schließung wegen Renovierung etc. vorbehält und ob es irgendwelche Regelungen für den Fall einer vorübergehenden Schließung des Studios gibt. Sind hier keine Regelungen getroffen worden, so können Sie meines Erachtens den Mitgliedsbeitrag für den Monat anteilig kürzen, da der Betreiber seine vertragliche Leistung nicht anbietet und er dies zu vertreten hat.

Ich hoffe, dass Sie mir eine erste Orientierung geben konnten. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Gerne können Sie mir den Vertrag auch einmal per Mail, Post oder Fax zusenden. Weitere Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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Fax. 0211/324021


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