Ich führe seit ca 5 Jahren eine partnerschaftliche Fernbeziehung ohne Trauschein. Mein Arbeitsplatz liegt ca 150 km entfernt und dort habe ich auch noch meinen Hauptwohnsitz.
Meine Partnerin hat vor ca 3 Jahren eine alte, dreigeschossige Immobilie erworben, die voll in ihrem Besitz ist.
Im Vertrauen auf den Fortbestand dieser Partnerschaft habe ich den gesamten Um- und Ausbau dieser Immobilie übernommen und ca 2500 Arbeitstunden investiert (inklusive eigenem, teils hochwertigen Arbeitsgerät) Die dadurch entstandene Wertschöpfung schätze ich auf ca 40.000.- Euro. Ich erhielt von ihr dafür die mündliche Zusage, dort für die Zukunft mietfrei wohnen zu dürfen.
Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen im Mai 2011 wurde die Partnerschaft von ihr beendet und somit ist ein mietfreies Wohnen für mich nicht mehr möglich. Leider existieren keinerlei schriftliche Vereinbarungen darüber - allerdings kann ich sämtliche Arbeiten detailliert auflisten und mit Fotos belegen.
Ist es mir möglich, diese Arbeitsleistungen von meiner Ex-Partnerin erstattet zu bekommen?
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie einen Ausgleichsanspruch gegen Ihre Ex-Partnerin haben.
Der BGH hat mit seiner Grundsatzentscheidung (Az.: XII ZR 179/05
) festgehalten, dass auch solche Arbeitsleistungen auszugleichen sind, da diese über den Aufwand des täglichen Zusammenlebens hinausgehen.
Daher sollten Sie alle Beweise sichern, eine Aufstellung fertigen und diese dann mit einer Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung Ihrer Ex-Partnerin zukommen lassen. Nach Fristablauf sollten Sie dann einen Rechtsanwalt beauftragen.