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Erfinden von Markennamen

30. November 2016 22:04 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Holzwaren unter dem Fantasie-Markennamen "Frank George" auf Amazon und eBay vertreiben.

Die Holzwaren weisen keine Prägung o.Ä. mit dem Markennamen auf. Sie tragen lediglich ein Preisschild mit dem Markennamen und werden auf Amazon und eBay mit diesem Markennamen im Titel gelistet.

Der Markenname ist gemäß meiner Recherche im DPMA-Register noch nicht geschützt und meines Erachtens auch nicht irreführend.

Muss ich diesen Namen nun irgendwo registrieren, oder kann ich den Namen einfach frei verwenden?

Mit freundlichen Grüßen

30. November 2016 | 22:58

Antwort

von


(162)
Westliche Karl-Friedrich-Str. 56
75172 Pforzheim
Tel: 07231 58936-0
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Rechtspflicht zur Anmeldung als Marke gibt es nicht. Solange Sie durch die Benutzung keine Rechte Dritter verletzen, dürfen Sie die Bezeichnung frei verwenden. Allerdings können Sie grundsätzlich nur durch eine Markenanmeldung sicherstellen, dass Ihnen ein dauerhaftes Benutzungsrecht verbleibt. Ohne eigene Marke können Sie nämlich nicht verhindern, dass ein Dritter, der eine identische oder ähnliche Bezeichnung anmeldet, Ihnen die Weiterbenutzung später untersagt. Ein Schutz Ihrer Bezeichnung durch Eintragung einer Marke ist daher dringend anzuraten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Henning Twelmeier

ANTWORT VON

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