Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kommt eine Markenrechtsverletzung nur dann in Frage, wenn das geschützte Zeichen hier der Schriftzug "Kelvin Klein" "markenmäßig" verwendet wird. Markenmäßiger Gebrauch besteht, wenn der Markenname zur Kennzeichnung der Herkunft verwendet wird.
Dies ist bei Ihnen ja grundsätzlich nicht der Fall, jedoch könnte der lesbare Markenname den Kunden in die Irre führen. bzw. die Annahme könnte bestehen das Kunden der Meinung sind ihr Produkt hätte etwas mit der Marke "Kelvin Klein" zu tun. Es könnte nach außen den Eindruck erwecken das sie versuchen den Ruf der Marke auf ihre eigene Ware zu übertragen.
Ich rate Ihnen das Bild so nicht auf T-Shirts zu drucken, jedenfalls nicht unverändert. Da Sie der Urheber des Bildes sind, steht es Ihnen frei mit Photoshop den Markennamen wegzuretuschieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maria Posner
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 21. Dezember 2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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