Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erbschaftsteuerbescheid finanzamt

16. März 2009 18:00 |
Preis: 37€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von


18:51

ich habe einen erbschaftssteuerbeschheid erhalten , der meiner Ansicht nach fehlerhaft ist zu MEINEN Gunsten, ich habe alle Vermögenswerte brav angegeben, es wurden aber gar nicht alle Dinge herangezogen, obwohl ich alles angegeben habe un d ja auch von allen zahlenden Stellen Meldungen ans Finananzamt gegangen sind.

Ich habe Angst, daß noch eine Nachforderung oder eine Strafe kommt, obwohl ich alles ehrlich angegeben habe.

16. März 2009 | 18:27

Antwort

von


(141)
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Da Sie alle Vermögenswerte angegeben haben und auch von allen zahlenden Stellen Meldungen ans Finanzamt gegangen sind, haben Sie nicht mit einer Nachforderung oder Strafe zu rechnen.

Der Umstand, dass nicht alle Dinge herangezogen worden sind, kann z. B. daran liegen, dass die angegebenen Vermögenswerte steuerfrei sind.

Steuerfrei bleiben z. B. nach § 13 Abs. 1 ErbStG

• Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke, soweit der Wert insgesamt 41.000,00 € nicht übersteigt (bei Steuerklasse I),
• Andere bewegliche körperliche Gegenstände, soweit ihr Wert insgesamt 12.000,00 € nicht übersteigt (bei Steuerklasse I),
• Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke, sowie andere bewegliche körperliche Gegenstände, soweit ihr Wert insgesamt 12.000,00 € nicht übersteigt (bei Steuerklasse II und III).

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.

Mit besten Grüßen

Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt


Rückfrage vom Fragesteller 16. März 2009 | 18:39

es ist meine Schwester , die verstorben ist, also steuerklasse II.
es ist kein Hausrat, sondern es ist ein LBS Bausparvertrag, der nicht berücksichtigt wurde.

und eine Kapitallebensversicherung,wo die Bezuggsberchtigte aber ebenfalls verstorben ist , unsere gemeinsame Mutter.

Ich verstehe es nicht ganz.

Rückfrage vom Fragesteller 16. März 2009 | 18:44

es ist meine Schwester , die verstorben ist, also steuerklasse II.
es ist kein Hausrat, sondern es ist ein LBS Bausparvertrag, der nicht berücksichtigt wurde.

und eine Kapitallebensversicherung,wo die Bezuggsberchtigte aber ebenfalls verstorben ist , unsere gemeinsame Mutter.

Ich verstehe es nicht ganz.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. März 2009 | 18:51

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Bei einem Bausparvertrag können im Falle des Ablebens bezugsberechtigte Dritte in die Police aufgenommen worden sein, sodass das Bausparguthaben dann nicht in den Nachlass fällt.
Es kommt deshalb auf den Inhalt der Versicherungspolice an (bitte nochmals nachschauen).

Die Kapitallebensversicherung bleibt ebenfalls unberücksichtigt, da nicht Sie, sondern Ihre Mutter die Bezugsberechtigte gewesen ist.

Ich hoffe, Ihnen nun Klarheit verschafft zu haben.

Mit besten Grüßen

Reinhard Schweizer
RA, Dipl.-Fw.

ANTWORT VON

(141)

Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER