Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Da Sie alle Vermögenswerte angegeben haben und auch von allen zahlenden Stellen Meldungen ans Finanzamt gegangen sind, haben Sie nicht mit einer Nachforderung oder Strafe zu rechnen.
Der Umstand, dass nicht alle Dinge herangezogen worden sind, kann z. B. daran liegen, dass die angegebenen Vermögenswerte steuerfrei sind.
Steuerfrei bleiben z. B. nach § 13 Abs. 1 ErbStG
• Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke, soweit der Wert insgesamt 41.000,00 € nicht übersteigt (bei Steuerklasse I),
• Andere bewegliche körperliche Gegenstände, soweit ihr Wert insgesamt 12.000,00 € nicht übersteigt (bei Steuerklasse I),
• Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke, sowie andere bewegliche körperliche Gegenstände, soweit ihr Wert insgesamt 12.000,00 € nicht übersteigt (bei Steuerklasse II und III).
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:
es ist meine Schwester , die verstorben ist, also steuerklasse II.
es ist kein Hausrat, sondern es ist ein LBS Bausparvertrag, der nicht berücksichtigt wurde.
und eine Kapitallebensversicherung,wo die Bezuggsberchtigte aber ebenfalls verstorben ist , unsere gemeinsame Mutter.
Ich verstehe es nicht ganz.
es ist meine Schwester , die verstorben ist, also steuerklasse II.
es ist kein Hausrat, sondern es ist ein LBS Bausparvertrag, der nicht berücksichtigt wurde.
und eine Kapitallebensversicherung,wo die Bezuggsberchtigte aber ebenfalls verstorben ist , unsere gemeinsame Mutter.
Ich verstehe es nicht ganz.
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Bei einem Bausparvertrag können im Falle des Ablebens bezugsberechtigte Dritte in die Police aufgenommen worden sein, sodass das Bausparguthaben dann nicht in den Nachlass fällt.
Es kommt deshalb auf den Inhalt der Versicherungspolice an (bitte nochmals nachschauen).
Die Kapitallebensversicherung bleibt ebenfalls unberücksichtigt, da nicht Sie, sondern Ihre Mutter die Bezugsberechtigte gewesen ist.
Ich hoffe, Ihnen nun Klarheit verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
RA, Dipl.-Fw.