Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie fallen im Verhältnis zu Ihrem verstorbenen Onkel in die Steuerklasse III.
Sie fallen in keine der in § 15 Abs. 1 Steuerklasse II genannten Verwandschaftsverhältnisse zum Erblasser, so dass nur noch Steuerklasse III übrig bleibt. Im Übrigen wäre auch die Steuerklasse III zutreffend, wenn Sie von Ihrer Tante erbten.
Sie verfügen daher über einen Erbschaftssteuerfreibetrag in Höhe von 20.000 Euro und werden mit einem Steuersatz von 30% rechnen müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wehle
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Rechtsanwalt Andreas Wehle
Wenn ich von meiner Tante erben würde (also der Schwester meiner Mutter) - wäre es dann nicht Steuerklasse II, da es sich um "die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern" handelt?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Ratsuchender,
Stimmt. Vielen Dank für den Hinweis und die Aufforderung noch einmal unter diesem Gesichtspunkt ins Gesetz u schauen.
Nr 3 unter Steuerklasse 2 sind die Nichten und Neffen. Aber Ihr Onkel ist ja in dem Sinne nicht verwand mit Ihnen, daher bleibt es in diesem Fall leider bei Steuerklasse 3.
Ich hoffe Ihre Nachfrage beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle