Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung ist Ihr Miterbe Erbschaftsbesitzer, da er den Erlös aus dem Immobilienverkauf auf seinem eigenen Konto verwaltet. Als Miterbe steht Ihnen ein Anspruch auf Auszahlung Ihres Anteils am Erbe zu - also nach Verkauf der Immobilie den hälftigen Anteil des Verkaufserlöses, abz. etwaiger Nachlassschulden.
Wenn Sie dem Miterben bereits eine Frist zur Auszahlung gesetzt haben, die er hat verstreichen lassen, sollten Sie nun einen Anwalt mit der Geltendmachung der Forderung beauftragen. Kann die Forderung außergerichtlich nicht beigetrieben werden werden, sollte sie gerichtlich geltend gemacht werden, also Klage auf Zahlung eingereicht werden. Aus einem der Klage stattgebenden Urteil können Sie die Zwangsvollstreckung betreiben, also einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder das Konto des Schuldners pfänden, um an Ihr Geld zu kommen.
Gerne dürfen Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch an mich wenden.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht