Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erbschaft/Unterschagung

| 6. Oktober 2012 19:34 |
Preis: 55€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Nach dem Tod eines Angehörigen, haben ich und eine andere Person zu jeweils 1/2 Anteil, Immobilien geerbt.
Diese wurden in gegenseitiger Abstimmung verkauft.
Das Geld wurde auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen, welches auf den Namen der gemeinschaftlichen Erbengemeinschaft geführt wurde.
Nach anfänglicher gleichmäßiger Ausschüttung zu beiden Teilen, wurde dann eine endgültige Auflösung des Nachlasses von dem Fordernden, schriftlich gefordert.
Nach schriftlicher Zusage des Miterben, hat dieser Teil nach und nach, ohne Wissen des Fordernden, sich Geld auf sein eigenes privates Konto überwiesen.
Nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung auf eine gesetzliche Aufteilung des Fordernden, wurde dann letztendlich die gesammte Restsumme von dem Miterben nachweislich auf sein Privatkonto abgehoben.
Insgesammt wurde der Abhebende 3 mal in Schriftform aufgefordert, auf eine gesetzliche Aufteilung der Verkaufssumme, mit jeweiliger Zustimmung.
Zwischen eigenmächtiger Abhebung auf das persönliche Konto und der schriftlich zugestimmten Aufteilung sind nunmehr mehr als ein Jahr vergangen, aber es erfolgte keine Überweisung.
Welche juristische Vorgehensweise ist nunmehr für den Fordernden erforderlich, um an seinen gesetzlichen Erbteil zu kommen ?

6. Oktober 2012 | 21:05

Antwort

von


(918)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung ist Ihr Miterbe Erbschaftsbesitzer, da er den Erlös aus dem Immobilienverkauf auf seinem eigenen Konto verwaltet. Als Miterbe steht Ihnen ein Anspruch auf Auszahlung Ihres Anteils am Erbe zu - also nach Verkauf der Immobilie den hälftigen Anteil des Verkaufserlöses, abz. etwaiger Nachlassschulden.

Wenn Sie dem Miterben bereits eine Frist zur Auszahlung gesetzt haben, die er hat verstreichen lassen, sollten Sie nun einen Anwalt mit der Geltendmachung der Forderung beauftragen. Kann die Forderung außergerichtlich nicht beigetrieben werden werden, sollte sie gerichtlich geltend gemacht werden, also Klage auf Zahlung eingereicht werden. Aus einem der Klage stattgebenden Urteil können Sie die Zwangsvollstreckung betreiben, also einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder das Konto des Schuldners pfänden, um an Ihr Geld zu kommen.

Gerne dürfen Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch an mich wenden.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 8. Oktober 2012 | 16:19

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Oktober 2012
4/5,0

ANTWORT VON

(918)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht