Sehr geehrte Fragestellerin,
Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Zur Frage der Anerkennung der Vaterschaft:
Die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft durch Ihren biologischen Vater ist in diesem Fall glücklicherweise nicht nötig, da Sie persönlich im Testament aufgeführt sind und es nicht um die Stellung als gesetzliche Erben geht. ihr Großvater konnte Sie in seinem Testament völlig unabhängig von der rechtlichen Frage der Vaterschaft bedenken. Eine (freiwillige) Anerkennung der Vaterschaft oder eine Klage auf deren Feststellung steht daher hier nicht an.
Nach Ihren Angaben hat Ihr Vater die Vaterschaft auch rechtlich nicht anerkannt. Die zeitweilige freiwillige Zahlung von Kindesunterhalt reicht dazu nicht aus. Die Anerkennung muss vielmehr ausdrücklich gegenüber dem zuständigen Familiengericht erfolgen. Ein gesetzliches Erbrecht nach Ihrem Vater hätten Sie ansonsten gemäß Artikel 573 des italienischen Code Civile nicht.
Zur Frage nach Auskunft über die Adresse Ihres Vaters:
Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch gegen irgendwen auf Herausgabe der Adresse Ihres Vaters werden Sie nicht haben. der beste Ansatzpunkt scheint mir hier die Übernahme der Wohnung zu sein. Deren Adresse haben Sie hoffentlich. Danach wird sich beim zuständigen Katasteramt der Name und die aktuelle Anschrift des Wohnungseigentümers ermitteln lassen.
Insofern würde ich Ihnen hier folgenden pragmatischen Ratschlag geben:
Wenn Sie aus der Verwandtschaft doch noch jemanden bewegen könnten, die Adresse Ihres leiblichen Vaters herauszugeben, dann wäre das natürlich das Beste. Anschließend müssten Sie sich an ihn persönlich wenden und die Zahlung der 20.000 € verlangen.
Wenn entweder die Adresse nicht herausgegeben wird oder aber nicht gezahlt wird, dann bleibt nichts anderes als der Gang zum Rechtsanwalt. angesichts der auch für Sie weiten Wege und des Aufwandes dürfte sich das ohnehin in jeder Hinsicht „rechnen". In Ihrer Situation würde ich daher am möglichst einen Südtiroler Kollegen mit Erfahrung im Erbrecht aufsuchen. Der würde sich zum einen das Testament anschauen, zum anderen muss die (für mich etwas undurchsichtige) Eigentumslage an der Wohnung vor dem Tod des Großvaters zunächst geprüft werden.
Wenn der Rechtsanwalt der Meinung ist, dass hier ein durchsetzbarer Anspruch besteht, dann wird er zunächst versuchen die Anschrift des Anspruchsgegners zu ermitteln. Wie oben dargestellt, müsste sich dieses unter Verweis auf testamentarischen Anspruch beim zuständigen Katasteramt machen lassen. Schlussendlich würde der Kollege die 20.000 € beim Anspruchsgegner persönlich einfordern. Wenn nicht freiwillig gezahlt wird, dann müsste der Betrag eingeklagt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen