Hallo,
unsere Situation stellt sich wie folgt dar:
Am 11.07.2021 ist meine Mama Rita gestorben. Als Erben bleiben zurück, ich, Sabrina (30, verheiratet, 1 kleine Tochter) und mein Papa (2 erwachsene Kinder aus erster Ehe) .
Ein Erbschein liegt aktuell nicht vor, da bisher keiner benötigt wurde.
Vor 15 Jahren ist mein Opa mütterlicherseits verstorben - das Familienhaus haben geerbt zur Hälfte meine Oma und zur anderen Hälfte meine Oma, sowie die drei gemeinsamen Kinder Peter, Rita, Sabine. Das Haus wird nach wie vor von meiner Oma bewohnt. Alle vier Erben stehen im Grundbuch.
Durch das Ableben meiner Mama Rita würden jetzt mein Papa und Ich in den Besitz des Erbteils von diesem Haus kommen. Wie ist hiermit nun zu verfahren? Das Haus soll nach dem Ableben meiner Oma irgendwann in den Besitz meiner Tante Sabine übergehen. Können mein Papa und ich den Teil meiner Mama sofort an meine Tante weitergeben? Ggf. wie? Ist ein Erbschein hierfür notwendig?
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Sie können bereits jetzt Ihren Anteil an die Tante überschreiben. Hierzu ist ein Notarvertrag erforderlich. Zum Nachweis der Eigentümerstellung werden Sie außerdem einen Erbschein benötigen. Wenn Sie den Anteil übertragen werden alle anderen Miteigentümer angeschrieben und um Zustimmung (Widerspruch) ersucht.
Unter dem Aspekt der Kosten kann es sinnvoll sein, abzuwarten bis alle Eigentümer bereit sind ihren Anteil zu übertragen. Hierdurch werden die Notar und Grundbuchkosten nur einmal fällig.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller31. August 2021 | 16:49
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Die Überschreibung durch alle Miteigentümer ist derzeit keine Option, da meine Oma dement ist und somit nicht ohne weitere Vorkehrungen über ihren eigenen Teil entscheiden kann. Desweiteren gehe ich davon aus, dass wir nach dem Tod meiner Oma irgendwann ja auch von ihr wieder erben und dann ja wieder alle in der Erbengemeinschaft sind...
Grundsätzlich ist uns nur wichtig, dass keine weiteren Personen in diese Erbengemeinschaft kommen können - in unserem Fall meine Stiefgeschwister aus der ersten Ehe meines Papas, welche, nach seinem Tod neben mir ja vermutlich seinen Erbteil erben würden.
Wäre es hier ausreichend, dass mein Papa ein Testament hat in dem er mich als Alleinerben einsetzt und mir gleichzeitig alle seine materiellen Besitztümer vermacht? Dann würden meine Stiefgeschwister nach seinem Tod weiterhin Anspruch auf den Pflichtteil haben, aber nicht auf den Anteil des Hauses...?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt31. August 2021 | 17:23
Sehr geehrter Fragesteller,
Rechtlich gesehen ist es kein Problem wenn Sie und Ihr Vater den Anteil bereits jetzt übertragen.
Zur Vermeidung vom Eintritt weiterer Erben reicht ein Testament Ihres Vaters aus. Allerdings wird der Hauswert (der Anteil Ihres Vaters) Teil des Erbes und wirkt sich entsprechend auf den Pflichtteil aus.
Bei weiteren Rückfragen können Sie mich via Email kontaktieren.