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Erbengemsch. Einfamilienhaus 2 Geschw. - beide bewohnen, 1 Wohnrecht, 1 Grundbuch
4. April 2024 02:05
|
Preis:
60,00 €
|
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um das Erbe eines Einfamilienhauses mit Verkehrswert von 420.000 Euro (Gutachter), das auch schon seit Jahren von beiden Geschwistern zu Lebzeiten der Mutter mitbewohnt wurde. Die Mutter ist nun verstorben, beide Kinder erben 50%.
Idee: Der Bruder erhält lebenslanges Wohnrecht für 25% Wohnfläche, die Schwester wird allein im Grundbuch eingetragen und muss dem Bruder dafür aber noch die Differenz zum halben Erbe auszahlen.
Die Frage ist:
Wird das Wohnrecht (ca. 80.000€) rechnerisch zunächst auch beim Verkehrswert des Hauses abgezogen???
Also - beträgt der Verkehrswert des Hauses dann wegen des Wohnrechts rechnerisch 340.000 € und die Schwester muss dann davon 50 Prozent abzüglich des Wohnrechts (ca 80.000€) auszahlen ?
Sprich - dem Bruder steht eine Ausgleichszahlung von 340.000€ : 2 - (fiktiv ca) 80.000 € = 90.000 € zu ???
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Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Die von Ihnen angedachte Idee ist umsetzbar, allerdings wird der Wert des Wohnrechts erst nach der Halbierung abgezogen.
Der gesamte Nachlass hat einen Wert von 420.000 € (stark verkürzt), davon gehört Ihnen anteilig ei Wert von 210.000 €.
Wenn Sie nun den Nachlass wie gewünscht auseinandersetzen, sollten Sie auch nach der Auseinandersetzung einen Wert von 210.000 € erhalten.
Daher ergibt sich folgende Berechnung:
420.000 € / 2 = 210.000 €
210.000 € - 80.000 € (Wohnrecht) = 130.000 €
Nach obiger Berechnung müsste Ihnen Ihre Schwester einen Betrag in Höhe von 130.000 € zahlen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
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RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich.
Seine Erklärungen sind sehr verständlich.
Gerne wieder! ...
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