Sehr geehrte Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage, wie folgt:
Für Vermögen, welches sich in Italien befindet hat ein deutscher Erbschein keine Gültigkeit. Der Nachweis wird in Italien mittels eines europäischen Nachlasszeugnisses oder einer eidesstattlichen Versicherung geführt. Das europäische Nachlasszeugnis kann bei einem Notar oder bei Nachlassgericht beantagt werden, in dessen Bezirk derr Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Problematisch ist ferner, dass in Italien gemeinschaftliche Testamente und auch Eheverträge nicht anerkannt werden. Sofern, dass bei Ihnen der Fall ist, empfiehlt sich eine vorhergehende Beratung bei einem Rechtsanwalt, welche auch auf italienisches Erbrecht spezailisiert ist, damit diese mit Ihnen diejenige testamentarische Verfügung erarbeiten kann, mit welcher Ihr Sohn sein Erbe reibungslos erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Was ist eine eidesstattliche Versicherung
Eine eidesstattliche Versicherung im Zusammenhang mit einem Erbfall in Italien ist eine schriftliche Erklärung der Erben, in der sie versichern, die rechtmäßigen Erben zu sein und die Annahme der Erbschaft erklärt. Wichtige Punkte dazu:
- Die eidesstattliche Versicherung dient in Italien als Nachweis der Erbenstellung, wenn kein europäisches Nachlasszeugnis beantragt wird.
- Darin versichern die Erben an Eides statt, nach bestem Wissen die Wahrheit zu sagen und nichts zu verschweigen.
- Es müssen alle relevanten Dokumente wie Testament, Sterbeurkunde etc. beigefügt werden.
- Die Versicherung muss von allen Erben unterschrieben werden.
- Sie wird meist vor einem Notar oder bei der zuständigen italienischen Behörde abgegeben.
- Falsche Angaben in der eidesstattlichen Versicherung können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die eidesstattliche Versicherung ist in Italien eine Alternative zum europäischen Nachlasszeugnis, um die Rechtsnachfolge der Erben zu belegen, wenn der Erblasser Vermögen in Italien hinterlassen hat. Sie ersetzt sozusagen den in Deutschland üblichen Erbschein.