Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung gerne wie folgt beantworten:
Die Anmerkungen „previous ineligibility overcome.No permanent ineligibilities exist" beziehen sich zunächst erst einmal auf die Voraussetzungen der B 1 Visa Kategorie. Darüber hinaus gehende Rückschlüsse hinsichtlich Ihres Drogenvergehens aus 2001 sind daraus grundsätzlich nicht zu schliessen, sofern dieses nicht Bestandteil der Vorraussetzungsprüfung für das B 1 Visum waren, was insofern nicht ersichtlich ist. Insofern spielte Ihre Vergehen aus 2001 für die Genehmigung des B 1 Visums keine Rolle mehr.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein B1 Visum sind ein fester Wohnsitz außerhalb der USA, den man nicht beabsichtigt aufzugeben, Einreise in die USA für einen festgelegten temporären Zeitraum, Absicht des Verlassens der USA nach Aufenthalt, Erlaubnis, in ein Drittland einzureisen und ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt.
Deutsche Staatsangehörige nehmen grundsätzlich am sog. Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen auch ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments sind, mit einer regulären Fluglinie einreisen, ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind (ESTA).
Zur Beantragung einer Genehmigung zur Einreise/ Transit in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP müssen sich Reisende über ESTA einen Antrag mit ihren persönlichen und anderen Daten ausfüllen.
Die Beantragung über ESTA ist grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn Sie im Besitz eines Touristen-/ Transitvisums sind. Grundsätzlich gilt, dass auch Reisende, die sich im Besitz eines entsprechenden Visums (z.B. B-Kategorie) sind, die Gestattung der Einreise beantragen müssen.
Hierbei sind obligatorische Informationen zum Ausfüllen des ESTA-Antrages zu machen:
1. Vor- und Familienname wie im Reisepass angegeben (bei mehreren Vornamen wird ausschließlich der erste Vorname angegeben, auch wenn im Pass anders vermerkt)
2. Geburtsland
3. Geburtsdatum
4. Staatsangehörigkeit
5. Geschlecht
6. Land des Hauptwohnsitzes
7. Reisepassinformationen (Ausstellungs- und Ablaufdatum, Ausstellungsland sowie Reisepassnummer)
8. Sicherheitsfragen ("Ja/Nein"-Fragen zu u. a. möglichen Erkrankungen, Vorstrafen, Verstößen zum US-Einwanderungsgesetz, Visa-Ablehnungen etc.)
Trotz Visum kann es möglich sein, dass Ihnen die Einreise/ Transit an der Grenze verweigert werden. Die Daten werden aber in der Regel zu Terrorbekämpfungsmaßnahmen gesammelt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung hinsichtlich Ihrer Fragen geben. Hinweisen möchte ich darauf, dass diese Plattform nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leisten kann. Eine umfassende Rechtsberatung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,