Erbauseinandersetzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Bruder und ich sind seit dem Tod der Mutter (Okt. 2003 - Längstlebende) lt. dem "Berliner Testament" eine Erbengemeinschaft mit je hälftigem Anteil.
Für den Verkauf der Immobilie wurde Juni 2004 ein gemeinsames Konto errichtet auf das der Verkaufserlös eingezahlt wurde. Bei dem gleichen Geldinstitut besteht weiterhin ein Depot mit Wertpapieren sowie ein Sparbuch.
Zur Auflösung der Erbengemeinschaft berechtigte ich das Geldinstitut im Jan. 2005, alle drei Produkte gemäß Erbschein (hälftigem Anteil) aufzulösen. Mein Bruder verweigert seine Zustimmung mit der Begründung, ich hätte ihm zwei Fragen rechtsverbindlich und für ihn zufriedenstellend zu beantworten:
- Bestehen Verbindlichkeiten aus dem Erbe im Sinne des Schuldrechts
- War die Schenkung des Vaters mit Auflagen verbunden
Darf er die Auflösung der Erbengemeinschaft an diese Fragen koppeln?
Mein Bruder erhielt in beiden Krankheitsfällen die Betreuungsvollmacht ohne mit mir Rücksprache zu nehmen und damit die Verwaltung des Vermögens und Verfügung über Vermögensgegenstände. Eine Rechenschaft über seine Betreuungstätigkeit liegt mir nicht vor, dadurch habe ich keinerlei Kenntnis, wie er die o.g. Verwaltung und Verfügung des Vermögens der Erblasser durchführte.
Die Frage nach Verbindlichlichkeiten erübrigt sich meiner Meinung nach, ersten war er Verwalter und Verfüger, zweitens zumal ich diese beantwortet habe, ob rechtsverbindlich, darum bitte ich Ihre Hilfestellung.
Welche Gründe können vorliegen die zweite Frage rechtsverbindlich und für ihn zufriedenstellend zu beantworten, wie, wenn ich lt. Rechtslage muss, muss ich die zweite Frage beantworten?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
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