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Erbanspruch einer Erbengemeinschaft?

| 24. Oktober 2012 17:55 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Wir haben vor zwanzig Jahren von meinen Eltern ein Haus gekauft,
da in dem Haus meine Großeltern in der Erdgeschoßwohnung ein Wohnrecht haben, wurde vereinbart, dass ein Teil des Kaufpreises erst nach dem Tode des Längstlebenden der Großeltern fällig wird.
Nun leben meine Eltern schon seit ein paar Jahren nicht mehr, der Opa - als Längstlebender - ist letzten Monat gestorben.
Was ist jetzt mit dem Rest des Kaufpreises?
Ich habe noch zwei Geschwister, müssen wir jetzt den noch offen Teil des Kaufpreises durch drei teilen und meine Geschwister erhalten jeweils 1/3?
(Vom Tod der Eltern gibt es einen Erbschein, wo jeder zu einem drittel benannt ist.)

Vielen Dank im Voraus

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bezüglich des Restes des Kaufpreises besteht ein Anspruch (Forderung) der Erbengemeinschaft. Der offene Restbetrag müsste somit an die Erbengemeinschaft gezahlt werden und dieser sodann wieder durch 1/3 unter den Geschwistern aufgeteilt werden. Ggfs. können Sie auch mit Ihrem Anspruch auf 1/3 die Aufrechnung erklären und nur 2/3 an die Erbengemeinschaft zahlen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 24. Oktober 2012 | 18:55

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