Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Vermutlich ja. Zuerst werden Sie einen Fragebogen über Ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten. Nachdem dieser ausgewertet wurde werden alle im Sinne der Behörde leistungsfähigen Kinder herangezogen. Leistungsfähig bedeutet, dass nach Abzug aller Selbstbehalte noch genug freie monatliche Zuflüsse oder freies Vermögen vorhanden ist.
2. Dann werden Sie vermutlich schon vor dem Hausverkauf um die unter 1 erwähnten Auskünfte gebeten und schon frühzeitig herangezogen.
3. Wenn alle erbberechtigten ausschlagen erhält letztlich der Staat das Erbe, wie dieser dann damit verfährt, kann ich nicht prognostizieren. Bei einer Verwertung werden zuerst die Behörden bedacht, welche die Sicherungshypotheken eingetragen haben. In welcher Reihenfolge das Amt jedoch vorgeht, ob also erst die Verwertung abgewartet wird oder Sie parallel dazu in Anspruch genommen werden, vermag ich nicht zu prognostizieren. Für wahrscheinlich halte ich jedoch, dass beides gleichzeitig erfolgt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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