Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Forderungen aus dem Jahr 2021 verjähren erst mit Ablauf des 31.12.2024. Also ist die Forderung noch nicht verjährt.
Wenn die Forderung gegen Ihren Vater begründet war und Sie der Erbe Ihres Vaters geworden sind, müssen Sie tatsächlich mit Inkassogebühren und Zinsen bezahlen.
Sie können aber zunächst die Unterlagen anfordern, um zu prüfen, ob die Forderung gegen Ihren Vater berechtigt ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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