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Eon Forderung

16. Januar 2024 18:38 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Mein Vater ist am 25.12.2021 verstorben.
Am 10.01.2024 habe ich eine Forderung des Inkasso Unternehmens riverty über 463.62 Euro erhalten, diese Summe fügt sich zusammen aus:
180.00 Euro Abrechnung E.ON vom 10.11.2021 und diversen Mahnkosten, Inkassovergütung und Zinsen.
Muss ich diese Forderung begleichen? Wenn ja muss ich die Zinsen und Mahngebühren bis zum 23.01.2024 begleichen?
Was muss ich jetzt tun?
Sind die Forderungen nicht schon Verjährt nach über drei Jahren der Ursprünglichen Förderung?
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lassen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Forderungen aus dem Jahr 2021 verjähren erst mit Ablauf des 31.12.2024. Also ist die Forderung noch nicht verjährt.

Wenn die Forderung gegen Ihren Vater begründet war und Sie der Erbe Ihres Vaters geworden sind, müssen Sie tatsächlich mit Inkassogebühren und Zinsen bezahlen.

Sie können aber zunächst die Unterlagen anfordern, um zu prüfen, ob die Forderung gegen Ihren Vater berechtigt ist.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 25. September 2025 /5,0
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