Ich habe meinen Mietern vor 11 Jahren kostenlos einige Kleinmöbel+Lampen überlassen, die der Mieter auch die Jahre über genutzt hat.
Jetzt ziehen die Mieter aus. Wer muss jetzt die vor 11 Jahren überlassenen Möbel entsorgen? Vermieter oder Mieter?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist entscheidend, ob Sie die Möbel bloß geschenkt haben (dann Mieter) oder die Wohnung möbliert überlassen haben und dafür ggf. Mehr Entgelt verlangt haben.
Hierzu müsste es eine Regelung in irgendeiner Weise geben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller19. Oktober 2022 | 08:58
Es wurde nicht mehr Entgelt wegen der Überlassung der Möbel berechnet, es wurde weder schriftlich noch mündlich von einer "Schenkung" ausgesprochen!
Irgendeine Lösung muss gefunden werden, das ist richtig, aber ist das gesetzlich? Entsorgung Vermieter oder Mieter?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt19. Oktober 2022 | 17:40
Eine Schenkung ist auch konkludent möglich, d.h. es musste nichts schriftlich geben.
Wenn Sie also nicht möbliert vermietet haben und auch nicht Österreich gesagt haben, dass Sie die Möbel wiederhaben oder bei Beschädigungen/Verlust ersetzt haben wollen, ist eher von einer Schenkung auszugehen und die Mieterin müsste entsorgen.
Aber nein, eine gesetzliche Regelung kann es nicht geben, da bei einem Streit auszulegen wäre, was wollten Sie, was wurde vereinbart etc.