Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Unterhaltszahlungen werden in Österreich nicht besteuert, daher müssen diese Zahlungen seitens Ihrer Noch-Ehefrau auch nicht angegeben werden. Dies hat zur Folge, dass auch Sie die Unterhaltszahlungen nicht als Sonderausgaben in Abzug bringen können.
Im Jahr der Trennung haben Sie die Wahl der gemeinsamen oder getrennten Veranlagung. Im Jahr danach erfolgt immer eine getrennte Veranlagung. Hierzu müssten Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt dann zur Trennung Stellung nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.
Mt freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin