Sehr geehrter Fragesteller,
in Ihrem Fall hat Ihr Arbeitgeber festgestellt, dass Ihnen im Januar 2025 eine Überzahlung von 900 € erfolgte und fordert diesen Betrag nun zurück. Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber berechtigt, irrtümlich zu viel gezahltes Entgelt zurückzufordern, unabhängig vom Grund der Überzahlung.
Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen und Fristen, die dabei zu beachten sind:
1. Ausschlussfristen: In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen sind Ausschlussfristen enthalten, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Fehlt eine solche Regelung, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
2. Kenntnis des Arbeitnehmers: Wenn ein Arbeitnehmer erkennt oder hätte erkennen müssen, dass eine Überzahlung vorliegt, ist er verpflichtet, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. Andernfalls kann dies eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht darstellen.
3. Einwand der Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB): Der Arbeitnehmer kann sich auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn er das zu viel gezahlte Geld in gutem Glauben für seinen üblichen Lebensunterhalt ausgegeben hat und es nicht mehr in seinem Vermögen vorhanden ist. Gerichte erkennen diesen Einwand vor allem bei kleineren Überzahlungen an – insbesondere wenn der zu viel gezahlte Betrag 10 % des regulären Entgelts nicht übersteigt.
In Ihrem Fall beträgt die Überzahlung 900 €, was etwa ein Drittel Ihres Nettogehalts ausmacht und damit deutlich über dieser Grenze liegt. Daher dürfte eine erfolgreiche Berufung auf Entreicherung schwierig sein.
Da Sie das Geld bereits für laufende notwendige Ausgaben aufgewendet haben und nicht zur sofortigen Rückzahlung in der Lage sind, sollten Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden und um eine einvernehmliche Lösung bitten. Am besten schlagen Sie eine Ratenzahlung vor, die Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit entspricht. Arbeitgeber sind in solchen Fällen häufig bereit, einem Zahlungsplan zuzustimmen – insbesondere, wenn Sie sich kooperativ zeigen und Ihre Situation nachvollziehbar schildern.
Sollten Sie sich unsicher sein oder das Rückforderungsschreiben missverständlich formuliert sein, kann eine rechtliche Beratung im Einzelfall sinnvoll sein.
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt
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