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Entfernung von Drainage-Schotter auf eigenem Grundstück möglich?

17. April 2009 10:22 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Direkt an unser Garten-Grundstück in einem Neubaugebiet schließt sich seitlich eine geschlossene Reihe von fremden Einzelgaragen an. Die Einzelgaragen stehen auf einer Länge von ca 7 m alle mit der Rückseite direkt an unserer Grundstücksgrenze.
Die Baufirma füllte auf unserem Grundstück längs der Garagen-Rückseiten einen ca 30 cm breiten und 30 cm tiefen Streifen mit grobem Kies und Schotter auf, um für die Garagen eine Drainage zu gewährleisten.
Meine Frage: Muss ich diesen Kies- und Schotterstreifen auf meinem Grundstück akzeptieren oder darf ich den Kies entfernen, um die Lücke mit Rasen und Erde für weitere Bepflanzungen aufzufüllen?

Das Niveau der Garagen liegt etwa 30 cm tiefer als das Niveau unseres Gartens. Die Baufirma befürchtet offensichtlich die Entstehung von Staunässe vor den Garagenmauern, die ja ca 30 cm tief ins Erdreich ragen. Uns stören die Kies- und Schottersteine, weil sie auf unserem Grundstück liegen, das wir lieber mit Rasen und anderen Pflanzen begrünen möchten.
Die Garagen sind zusätzlich durch eine schwarze Noppen-Folie aus Plastik vor dem kapillaren Aufsteigen von Nässe aus dem Erdreich geschützt. Reicht dieser Schutz nicht aus, um die Garagenmauern vor einer (langfristigen) Beschädigung durch Nässe zu schützen?



17. April 2009 | 11:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Eine eigenmächtige Nutzung Ihres Grundstücks durch die Eigentümer der Garagen ist nicht zulässig. Sie können daher von den jeweiligen Eigentümern der Garage eine Entfernung des Schotters verlangen. Sie dürfen den Schotter allerdings nicht eigenmächtig selbst entfernen, da dieser nicht durch die Ablagerung zu Ihrem Eigentum geworden ist.

Setzen Sie den jeweiligen Eigentümern der Garage schriftlich eine Frist zur Entfernung des Schotters; die Baufirma ist -sofern nicht Garageneigentümer- nicht der richtige Adressat für Ihren Anspruch. Reagieren diese nicht wie gewünscht, sollten Sie danach einen Rechtsanwalt mit der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen und Klage erheben, sofern keine Einigung möglich ist.

Ob die auf dem Nachbargrunstück verlegt Plastikfolie ausreichenden Schutz vor Feuchtigkeit bietet, ist eine technische Frage. Diese kann ich insofern als Laie nicht beantworten. Sollte es im Streitfall auf diese Fragestellung entscheidungserheblich ankommen, wird voraussichtlich ein Sachverständiger diese Frage zu klären haben.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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