ich war etwas verärgert weil mein Mann eine andere Frau geschrieben hat und habe etwas Wein getrunken und wollte mit meinem Mann darüber reden. Er wollte aber nicht und ich wollte dann rausgehen (abends). Er hat die Tür abgeschlossen damit ich wahrscheinlich keine Schaden abends entstehen. Wir haben uns gegenseitig geschubst und ich habe ihm gesagt dass ich dann die Polizei anrufen werden was ich dann auch getan habe. Unsere Kindern haben nichts mitbekommen und haben geschlafen. Die Polizei kann und meinten die irgendwann dass wäre laut Gesetz „Körperverletzung „ und strafbar. Dann sagte ich dass ich es so nicht meinte und der Polizist hatte es so notiert und sie werden den Jugendamt informieren zu müssen. Alles kam mir vor sehr übertrieben.
Was kann jetzt passieren? Was erwartet uns? Ich mache mir nur sorgen jetzt! Wann bekomme ich von wo Briefe? Was ist mit dem Jugendamt?
Danke im Voraus
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Jugendamt schreitet ein, wenn eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Außeinandersetzungen zwischen den Eltern stattfinden. Allerdings müssten diese eine gewisse Intensität erreichen. So kann bei massiven körperlichen Außeinandersetzungen zwischen den Eltern eine Kindeswohlgefährdung angenommen werden. In diesem Fall kann das Jugendamt eine Inobhutnahme der Kinder anordnen. In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt erscheint jedoch eine Kindeswohlgefährdung unwahrscheinlich, da letztlich lediglich Schubsereien stattfanden und Ihre Kinder offenbar nichts von alledem mitbekommen haben. Vor diesem Hintergrund liegen die Voraussetzungen für ein Einschreiten des Jugendamtes nicht vor.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller8. Juli 2023 | 18:21
Was passiert aber mit der Anzeige? Die Polizei hat es als Anzeige wahrgenommen als Gegenseite Anzeige (beide Elternteil). Weil wir vom Schubserei erzählt haben!
Und meinten dass laut des Gesetzes wäre eine Körperverletzung.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt8. Juli 2023 | 18:30
Es ist bereits zweifelhaft, ob das reine Schubsen überhaupt eine Körperverletzung darstellt. Im Falle eines Strafverfahrens müssen zudem weder Sie noch Ihr Mann eine Aussage tätigen, da Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Es ist daher wahrscheinlich, dass das Verfahren eingestellt wird.