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Kündigung Versicherung

10. Juli 2008 09:50 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
es ist wie immer, man hat den Termin verpasst um eine Kündigung auszusprechen. In meinem Fall geht es um eine Instrumenten- und eine Unfallversicherung für Berufsmusiker. Beide V. beginnen immer am 06.07. eines Jahres; also wieder vor kurzem. Der Beitragszahlungszeitraum ist jeweils ein halbes Jahr (06.07.2008 - 06.01.2009). Der Vertrag hat sich nun um ein Jahr automatisch verlängert.
Frage. Kann ich auch eine Kündigung auf den 06.01.2009 aussprechen (Ende des halbjährigen Beitragszahlungszeitraum) oder erst auf den 05.07.2009?
Hinweis. Bei einer Lebensversicherung konnte ich monatlich kündigen unter Einhaltung des Beitragszahlungszeitraum, obwohl dies früher war, als die einjährige Vertragslaufzeit.

10. Juli 2008 | 10:20

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Sie können die Versicherung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende der Versicherungsperiode innerhalb der geltenden Frist kündigen. Versicherungsperiode ist dabei der Zeitraum, für den eine Prämie berechnet wird. Dies ist grundsätzlich ein Jahr, soweit vertraglich keine andere Periode vereinbart ist. Überprüfen Sie diesbezüglich Ihren Vertrag bzw. fragen Sie bei der Versicherung an. Die Ratenzahlung einer Prämie ändert dabei nichts an der Versicherungsperiode, entscheidend ist, für welchen Zeitraum diese berechnet wird.

Ich rate Ihnen, soweit Sie tatsächlich kündigen wollen, zum nächst möglichen Zeitpunkt die Kündigung zu erklären. Dies hat den Vorteil einer möglichen einvernehmlichen früheren Vertragsaufhebung, sowie der in jedem Fall fristgemäßen Kündigung.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -

www.ra-freisler.de
www.kanzlei-medizinrecht.net
Tel.: 06131 / 333 16 70
mail@ra-freisler.de


Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

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