Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Sie können die Versicherung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende der Versicherungsperiode innerhalb der geltenden Frist kündigen. Versicherungsperiode ist dabei der Zeitraum, für den eine Prämie berechnet wird. Dies ist grundsätzlich ein Jahr, soweit vertraglich keine andere Periode vereinbart ist. Überprüfen Sie diesbezüglich Ihren Vertrag bzw. fragen Sie bei der Versicherung an. Die Ratenzahlung einer Prämie ändert dabei nichts an der Versicherungsperiode, entscheidend ist, für welchen Zeitraum diese berechnet wird.
Ich rate Ihnen, soweit Sie tatsächlich kündigen wollen, zum nächst möglichen Zeitpunkt die Kündigung zu erklären. Dies hat den Vorteil einer möglichen einvernehmlichen früheren Vertragsaufhebung, sowie der in jedem Fall fristgemäßen Kündigung.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
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