Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ja, nach Ihrer Schilderung könnte es voraussichtlich leider zu Problemen kommen.
Dieses möchte ich Ihnen nachfolgend gerne erklären.
Hier könnte in der Tat eine Markenverletzung vorliegen,sofern Sie die Marke eingetragen bekommen beziehungsweise diese im geschäftlichen Verkehr verwenden. Voraussetzung für eine solche Markenverletzung ist zunächst, dass Sie eine geschäftliche Bezeichnung verwenden, bezüglich derer eine Verwechslungsgefahr in Bezug auf den geschützten Markennamen besteht.
Dieses ist hier nach Ihrer Schilderung der Fall. Auch die Unterteilung des Namens durch Punkte ändert hieran grundsätzlich nichts.
Des Weiteren müsste ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Dieses ist nach Ihrer Schilderung ebenfalls der Fall.
Schlussendlich müsste bei Ihrem Begriff und der geschützten Marke eine so genannte Klassenidentität bestehen. Nach Ihrer Schilderung möchten Sie die gleichen Klassen schützen lassen, so dass eine solche Klassenidentität vorliegt.
Sofern Sie hier also wie beabsichtigte Vorgehen, könnte der Inhaber der von Ihnen bezeichneten Marke Sie voraussichtlich erfolgreich abmahnen und auf Unterlassung beziehungsweise Löschung der Marke nach Eintragung in Anspruch nehmen.
Fraglich ist zudem überhaupt, ob die Marke überhaupt eingetragen werden würde, woran ich aus den oben genannten Gründen erhebliche Zweifel habe. Hier spricht vieles dafür, dass bereits der Versuch der Eintragung scheitern könnte, was mit Kosten für Sie verbunden wäre.
Vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen leider dringend von Ihrem Vorhaben abraten.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt