Eintragung einer Marke, die Bestandteil einer bestehenden Marke wäre
| 27.03.2016 20:25
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
Liebes Expertenteam,
ich möchte eine Marke anmelden. Bei der Entscheidung, ob Wort-/Bild-/Wort-Bildmarke können Sie mir durch Beantwortung dieser Frage helfen.
Im Beispiel möchte ich gerne die Marke "Müller" eintragen.
Laut DPMAregister gibt es bereits eine eingetragene Wortmarke "Müller Beratungen".
Ist die Existenz einer (im Wortbestandteil detaillierteren) Wortmarke "Müller Beratungen" ein eventueller Grund zur Ablehnung oder Widerspruch bei der Beantragung der Wortmarke "Müller"?
"Müller Beratungen" hat hierbei Überschneidungen in den Nizza-Klassen mit "Müller". "Müller Beratungen" befaßt sich mit der Beratung von Unternehmen, die Stahlerzeugnisse herstellen. "Müller" befaßt sich mit Training und Coaching von Privatpersonen und Unternehmen. Sind hier lediglich die Nizza-Klassen (z. B. 42) ausschlaggebend, oder auch die Unterklassen (z. B. Durchführen von Seminaren)?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bereits im voraus.
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Mark
Wortmarke
Bewertung des Fragestellers
30.03.2016 | 10:49
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?