INFO: Der Mandant hat den empfohlenen Preis verringert
Sehr geehrte Ratsuchende,
nach der Mitteilung des Plattformbetreibers haben Sie den empfohlenen Richtpreis unterschritten und dadurch bei der Beantwortung der Frage eine sehr niedrige Variante gewählt.
Der Hinweis zur Preisfindung lautet u.a.: Wie ausführlich soll die Antwort sein? Je mehr der Anwalt ins Detail gehen soll, desto höher sollte Ihr Angebot ausfallen. Ein Gebot auch nach der Erhöhung auf 30,00 Euro kann daher nur von einem Anwalt beantwortet werden, wenn er Frage und Antwort innerhalb von maximal 5-10 Minuten bearbeiten kann.
Ich darf um Beachtung beim Lesen der Antwort und Ihrer Bewertung bitten. Nun zur Antwort Ihrer Frage:
Das Verhalten der Schule und der Lehrer ist nicht korrekt.
Ohne die Möglichkeit einer eigenen Stellungnahme hätte dieser Eintrag nicht erfolgen dürfen.
Da Gespräche offenbar nichts fruchten, sollten Sie alles schriftlich machen.
Stellen Sie den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schriftlich dar.
Stellen Sie klar, dass der Eintrag nicht den Tatsachen entspricht.
Verlangen Sie die Löschung des fehlerhaften Eintrages.
Verlangen Sie weiter einen Nachweis über die Löschung binnen 14 Tagen.
Geschieht das alles nicht, sollten Sie danach einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung dieser Rechte beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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