Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende August habe ich per einstweiliger Anordnung beim Familiengericht durchgesetzt, dass meine Frau mit unseren gemeinsamen Kindern zurück an den Wohnort muss.
Es wurde ein Urteil gesprochen, dass vorläufig bis zum Hauptverfahren gültig ist.
Wir haben uns nun mittlerweile geeinigt und würden das Hauptverfahren gern einstellen lassen, fragen uns nur wie genau, und was wir dort schreiben müssten.
da Sie sich vernünftigerweise geeinigt haben, können Sie dieses dem Gericht auch einfach mitteilen und dabei erklären, dass aufgrund dieser Einigung das Verfahren nicht fortgeführt werden soll.
Die Einigung sollte aber gleichwohl schriftlich festgehalten werden, wobei es möglich ist, dass im Hauptsacheverfahren diese Einigung protokolliert wird.
Zu dieser Vorgehensweise würde ich dringend, da damit die Einigung festgehalten wird.
Es reicht dazu ein einfaches Schreiben an das Gericht; Ihre Frau würde dann zur Stellungnahme aufgefordert werden. Erklären beide Parteien übereinstimmend diese Einigung und Erledigung, bitten um Protokollierung der Einigung, wird das Gericht dieses so protokolieren und das Verfahren wäre dann beendet.