Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass Sie die Genehmigung des Bauordnungsamtes zur Errichtung des Carports erhalten haben. Dies stellt grundsätzlich die einzige Hürde zur Errichtung desselben dar. Eine Zustimmung Ihrer Nachbarn ist nicht erforderlich.
Trotzdem kann es nicht schaden, Ihre Nachbarn vor Errichtung des Carports von Ihrem Vorhaben zu unterrichten. Damit tragen Sie zum Erhalt einer guten Nachbarschaft bei und vermeiden unnötigen Streit, welcher erfahrungsgemäß entstehen kann, wenn Nachbarn durch eine Bautätigkeit, auch wenn diese sie nicht tangiert, überrascht werden.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Antwort lediglich eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und nicht eine umfassende Beratung und Sachverhaltsanalyse durch einen Rechtsanwalt ersetzen kann.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Einschätzung völlig gegenteilig ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt
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