Sehr geehrter Ratsuchender,
steht das Wohnungseigentum MEHEREN Eigentümern gemeinsam zu, muss der Verwalter ALLEN Eigentümern die Einladung zukommen lassen.
Es kann sich dabei nicht einen Miteigentümer heraussuchen; dieses ergibt sich aus § 24 WEG
.
Macht der Verwalter dieses nicht, ist ein Beschluss anfechtbar, wobei zur Anfechtung dann aber eine Monatsfrist zu beachten ist.
Etwas anderes kann sich aber aus der Teilungserklärung ergeben, die Sie noch einmal gesondert prüfen lassen sollten; dieses könnte auch über unser Büro erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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