2009 wurde gegen mich ein Betrugsverfahren geführt. Es wurden alle Konto meiner GmbH´s eingefroren. Das Verfahren endete in einem Deal, dass gegen Strafermäßigung das Guthaben der deutschen Konten rs. 1,5 Millionen EUR zur Entschädigung der Opfer verwendet werden. Es wurde aber nur 13.000 EUR Entschädigung abgerufen, der Rest viel an das Land Niedersachsen. Bei dem Deal hatte die Staatsanwaltschaft jedoch vergessen, ein Konto bei der Postbank Luzern mit einzubeziehen. Der Staatsanwaltschaft war dieses Konto bekannt und Sie hatte es ebenfalls eingefroren, es tauchte aber im Deal nicht auf. Das Konto existiert noch mit knapp 300.000 Franken. Ich hatte mich bereits an die Bank gewendet, diese teilte mir mit, dass Konto wäre nach wie vor eingefroren, ich solle mich an die Staatsanwaltschaft Luzern wenden. Dieses haben ich jedoch nicht getan um nicht falsch heranzugehen. Wie sollte man hier verfahren? Bei der GmbH war ich Geschäftsführer und Gesellschafter.