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Eingefrorenes Konto in der Schweiz

5. April 2022 06:58 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

2009 wurde gegen mich ein Betrugsverfahren geführt. Es wurden alle Konto meiner GmbH´s eingefroren. Das Verfahren endete in einem Deal, dass gegen Strafermäßigung das Guthaben der deutschen Konten rs. 1,5 Millionen EUR zur Entschädigung der Opfer verwendet werden. Es wurde aber nur 13.000 EUR Entschädigung abgerufen, der Rest viel an das Land Niedersachsen. Bei dem Deal hatte die Staatsanwaltschaft jedoch vergessen, ein Konto bei der Postbank Luzern mit einzubeziehen. Der Staatsanwaltschaft war dieses Konto bekannt und Sie hatte es ebenfalls eingefroren, es tauchte aber im Deal nicht auf. Das Konto existiert noch mit knapp 300.000 Franken. Ich hatte mich bereits an die Bank gewendet, diese teilte mir mit, dass Konto wäre nach wie vor eingefroren, ich solle mich an die Staatsanwaltschaft Luzern wenden. Dieses haben ich jedoch nicht getan um nicht falsch heranzugehen. Wie sollte man hier verfahren? Bei der GmbH war ich Geschäftsführer und Gesellschafter.

5. April 2022 | 09:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

ohne die komplette Akte und den genauen Wortlaut des Deals zu kennen, kann nur allgemein geantwortet werden:

Sofern die Bedingungen des Deals eingehalten worden sind, besteht der Anspruch auf Freigabe der Konten.

Dieses muss bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt werden. Diese muss die Freigabe verfügen.

Dazu können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Das können Sie auch selbst machen, da es besondere Formvorschriften nicht gibt.

Problematisch kann es dann werden, wenn es Konten der GmbH waren, diese vielleicht nicht mehr existiert.

Dann kann die Freigabe nicht automatisch an Sie als (ehemaligen) Geschäftsführer erfolgen. Das wäre dann aber weiter zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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