Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal möchte ich betonen, dass Sie in einer solchen Situation das Recht haben, keine Aussagen zu machen und sich nicht selbst zu belasten. Sie haben richtig gehandelt, indem Sie keine Unterschriften geleistet haben, ohne vorher einen Anwalt konsultiert zu haben.
Zu Ihrer Situation: Es scheint, dass Sie wegen öffentlicher Trunkenheit in Gewahrsam genommen wurden. Dies ist in Deutschland gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) zulässig, wenn Sie sich in einem Zustand befanden, in dem Sie sich selbst oder andere gefährden könnten. Die Polizei hat das Recht, Sie so lange festzuhalten, bis Sie wieder nüchtern sind.
Die Kosten für die Ingewahrsamnahme können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Kosten kann je nach Bundesland variieren, aber 65 Euro scheint in einem üblichen Rahmen zu liegen.
Was die Behandlung in der Zelle betrifft, so haben Sie das Recht auf menschenwürdige Behandlung. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie Beschwerde einlegen oder einen Anwalt konsultieren.
In Bezug auf Ihre Schlüssel: Wenn die Polizei keinen Grund hat, diese weiterhin zu behalten (zum Beispiel weil sie als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen), sollten Sie sie zurückbekommen. Sie sind nicht verpflichtet, irgendetwas zu unterschreiben, um Ihre persönlichen Gegenstände zurückzuerhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie wahrscheinlich mit den Kosten für die Ingewahrsamnahme rechnen müssen, aber darüber hinaus scheint es unwahrscheinlich, dass Ihnen weitere rechtliche Konsequenzen drohen, es sei denn, es gibt weitere Umstände, die Sie nicht erwähnt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Bergmann
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Vielen Dank für die Antwort, dann noch meine Frage, ich bin nicht unbedingt der Typ der Drohungen ausspricht aber es könnte schon sein, dass ich mich gehörig lustig gemacht habe über die Polizei und meine Steuergeldverschwendung. Dürfen sie mir einen Strick aus Beleidungen drehen, die ich in unzurechnungsfähigen Zustand getätigt habe? Ich glaube nicht, dass ich mit Schimpfwörter daher gekommen bin, aber ich bin mir sicher, dass ich doch gesagt habe was ich denke, dass lässt sich in diesem Zustand immer nur schlecht verhindern :))
Können die mir da was draus drehen?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Beleidigungen, die Sie im betrunkenen Zustand gegenüber Polizeibeamten geäußert haben, strafrechtlich relevant sein könnten. Nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass Ihre Schuldfähigkeit aufgrund Ihres alkoholisierten Zustands möglicherweise eingeschränkt war. Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Ob dies bei Ihnen der Fall war, hängt von den genauen Umständen ab
Es ist jedoch zu beachten, dass die Polizei in der Regel ein hohes Maß an Toleranz gegenüber beleidigenden Äußerungen aufweist, insbesondere wenn diese im Zustand der Trunkenheit gemacht wurden. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass hieraus ein Strafverfahren resultiert, es sei denn, die Beleidigungen waren besonders schwerwiegend oder beleidigend.
Ich empfehle Ihnen dennoch, sich bei der Abholung Ihrer Schlüssel kooperativ und respektvoll zu verhalten und sich nicht weiter über die Polizei oder die Situation zu beschweren. Dies könnte die Situation nur unnötig eskalieren lassen.