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Eine Nacht im Knast

20. Dezember 2023 11:09 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


13:37

Hallo,
ich habe mich die Tage auf einem Christkindlmarkt aufgehalten und in dem Glühwein, war derartig viel Rum drin, dass ich ausgnockt irgendwo gesessen bin und wohl eingeschlafen bin. Irgendwann werde ich geweckt von dunklen Gestalten die mich anpöbeln und einkreisen und unbedingt meine Daten wollen. Ich empfand die Situationa als bedrohlich und ich weiß auch nicht mehr alles. Ich weiss aber noch, dass ich meine Daten nicht preis geben wollte, da ich nicht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte war und die Situation als bedrohlich eingstuft habe. Ich wollte nicht, dass mir ein Strick aus irgendwas gedreht werden kann weshalb ich alle Aussagen verweigert habe. Daraufhin fand ich mich auf der Wache wieder und mindestens drei Polizisten haben mich ausgezogen, Blut abgenommen und mich nur in Unterhemd ohne Unterwäsche auf einer kalten Pritsche liegen lassen. Nur mit einer dünnen Decke. Es war kalt. Als ich morgens vor die Tür gesetzt wurde habe ich feststellen müssen, dass meine Kleidung im Waschbeckenschrank der Zelle eingesperrt wurde. Warum auch immer. Oben habe ich dann den Inhalt meiner Taschen wieder bekommen. Allerdings ohne die Schlüssel, die sie für Fahrzeugschliessel hielten. Ich solle blasen sonst krieg ich sie nicht zurück. Ich immernoch nicht in einem Zustand in dem ich meine Rechte verteidigen könnte, habe alle Unterschriften abgelehnt und alles andere was sie von mir wollten, sicher ist sicher. Ich weiß ja das man der Polizei nicht trauen kann. Alle Belehrunbgen abgelehnt, da ich sowieso nur dem Vertrauen würde, was mir ein Anwalt sagt. Die sagen viel wenns ihrer Gehaltsklasse dient. Eigentlich war nur zuviel Rum in meinem Glühwein und ich bin irgendwo eingeschlafen. Man hat mir gedroht, ich würde noch satt dafür blechen müssen, dass ich so unartig war. Dass würde alles noch ein Nachspiel haben. Bevor ich jetzt also die Tage meine Schlüssel abhole, würde ich gern die tatsächliche Rechtslage kennen. Ich habe niemanden verletzt nichts illegales gemacht außer betrunken einzuschlafen. Und dann zu meinem Selbstschutz mich auf nichts einzulassen, was mir später zum Verhängnis werden könnte. Ich hatte nicht um ihre Hilfe gebeten und war auch für niemanden eine Bedrohung. Sie wollen mir die Nacht mit 65 Euro in Rechnung stellen, soviel weiß ich noch und was weiss ich noch alles. Womit muss ich rechnen wenn ich da hingehe um meine Schlüssel abzuholen, ich habe wieder vor, für ncihts zu unterschreiben. Ich hatte nur eine Krankenkassenkarte dabei, von der sie dann wohl meine Daten genommen haben. Außerdem kam alle Stunde eine Polizistin vorbei um gegen die Gitterstäbe zu schlagen, wenn ich nicht drauf reagiert habe, war ihr das aber auch egal....also wenn ich unter der Decke schon erstickt wäre, hätte es nicht wirklich jemanden interessiert. Ich weiss nicht was ich alles gesagt habe. Ich habe mich bedroht gefühlt und war echt Knülle. Als 48 Jahre alte Steuerzahlerin und ehemals Alleinerziehende Mutter pass ich jetzt auch nicht unbedingt in das Raster Staatsfeind Nummer eins, eher in das Raster verträgt keinen Glühwein der von Tschechen ausgeschenkt wurde :))
Meine Frage ist: Womit muss ich rechnen. Wenn sie mich wegen Unartigkeit was anhängen wollen, zählt das eigentlich wenn man nicht nüchtern war? Ich weiss noch ich hatte zwei Croissants bestellt zum Frühstück, fanden sie nicht so lustig.... :))
Vielen Dank im vorraus und Beste Grüße

20. Dezember 2023 | 11:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal möchte ich betonen, dass Sie in einer solchen Situation das Recht haben, keine Aussagen zu machen und sich nicht selbst zu belasten. Sie haben richtig gehandelt, indem Sie keine Unterschriften geleistet haben, ohne vorher einen Anwalt konsultiert zu haben.

Zu Ihrer Situation: Es scheint, dass Sie wegen öffentlicher Trunkenheit in Gewahrsam genommen wurden. Dies ist in Deutschland gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) zulässig, wenn Sie sich in einem Zustand befanden, in dem Sie sich selbst oder andere gefährden könnten. Die Polizei hat das Recht, Sie so lange festzuhalten, bis Sie wieder nüchtern sind.

Die Kosten für die Ingewahrsamnahme können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Kosten kann je nach Bundesland variieren, aber 65 Euro scheint in einem üblichen Rahmen zu liegen.

Was die Behandlung in der Zelle betrifft, so haben Sie das Recht auf menschenwürdige Behandlung. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie Beschwerde einlegen oder einen Anwalt konsultieren.

In Bezug auf Ihre Schlüssel: Wenn die Polizei keinen Grund hat, diese weiterhin zu behalten (zum Beispiel weil sie als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen), sollten Sie sie zurückbekommen. Sie sind nicht verpflichtet, irgendetwas zu unterschreiben, um Ihre persönlichen Gegenstände zurückzuerhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie wahrscheinlich mit den Kosten für die Ingewahrsamnahme rechnen müssen, aber darüber hinaus scheint es unwahrscheinlich, dass Ihnen weitere rechtliche Konsequenzen drohen, es sei denn, es gibt weitere Umstände, die Sie nicht erwähnt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Bergmann
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 20. Dezember 2023 | 11:37

Vielen Dank für die Antwort, dann noch meine Frage, ich bin nicht unbedingt der Typ der Drohungen ausspricht aber es könnte schon sein, dass ich mich gehörig lustig gemacht habe über die Polizei und meine Steuergeldverschwendung. Dürfen sie mir einen Strick aus Beleidungen drehen, die ich in unzurechnungsfähigen Zustand getätigt habe? Ich glaube nicht, dass ich mit Schimpfwörter daher gekommen bin, aber ich bin mir sicher, dass ich doch gesagt habe was ich denke, dass lässt sich in diesem Zustand immer nur schlecht verhindern :))
Können die mir da was draus drehen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Dezember 2023 | 13:37

Grundsätzlich ist es möglich, dass Beleidigungen, die Sie im betrunkenen Zustand gegenüber Polizeibeamten geäußert haben, strafrechtlich relevant sein könnten. Nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass Ihre Schuldfähigkeit aufgrund Ihres alkoholisierten Zustands möglicherweise eingeschränkt war. Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Ob dies bei Ihnen der Fall war, hängt von den genauen Umständen ab

Es ist jedoch zu beachten, dass die Polizei in der Regel ein hohes Maß an Toleranz gegenüber beleidigenden Äußerungen aufweist, insbesondere wenn diese im Zustand der Trunkenheit gemacht wurden. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass hieraus ein Strafverfahren resultiert, es sei denn, die Beleidigungen waren besonders schwerwiegend oder beleidigend.
Ich empfehle Ihnen dennoch, sich bei der Abholung Ihrer Schlüssel kooperativ und respektvoll zu verhalten und sich nicht weiter über die Polizei oder die Situation zu beschweren. Dies könnte die Situation nur unnötig eskalieren lassen.

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