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Ein Film gedownloadet!

| 7. August 2014 16:04 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


16:55

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bekam am 4. August 2014 eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

-----
Guten Tag,

Am 01.08.2014 wurde von Ihrem Personalcomputer mit der IP-Addresse . : . : . : . : . : .
um 11:16:11 der Film "Homefront" gedownloadet. Nach §19a UrhG ist dies eine kriminelle Handlung. Unsere Anwaltskanzlei muss dies ans zuständige Gericht eskalieren, außer Sie Zahlen ein außergerichtliches Bußgeld in Höhe von 386.69 Euro an uns.
Die Rechnung "9164.cab" entnehmen Sie dem Anhang.

Hochachtungsvoll,
Sadig Grün
+49
-----

Wir haben eine Zeitschaltuhr in unserer FritzBox eingerichtet, unser Wlan Netz war zum genannten Zeitpunkt aus.

Es war niemand zum genannten Zeitpunkt im Hause!

Wie sollen wir auf diese E-Mail reagieren, was können wir gegen diese Beschuldigung machen?

Über eine Zeitnahe Antwort würden wir uns sehr freuen.

7. August 2014 | 16:30

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es dürfte sich hierbei um eine Spam-E-Mail handeln. Gleichlautende E-Mails werden zur Zeit massenweise versendet. Der Anhang enthält wahrscheinlich einen Virus, daher sollten Sie diese "Rechnung" auf keinen Fall öffnen!

Seriöse Anwälte versenden üblicherweise Abmahnungen per Post, zumindest aber würden den E-Mails keine ausführbaren Dateien wie eine .cab-Datei ohne nachvollziehbare Benennung angehängt sein. Auch der Wortlaut der E-Mail deutet darauf hin, dass diese nicht von einem Anwalt verfasst wurde.

Löschen Sie die E-Mail nebst Anhang und lassen Sie sicherheitshalber einen Virenscanner Ihren Computer durchsuchen. Weitere rechtliche Schritte sind nicht erforderlich.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 7. August 2014 | 16:43

Wie verhalte ich mich, wenn weiter "Mahnungen" kommen sollten?
Oder die Beschuldigung in Papierform kommt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. August 2014 | 16:55

Sollten Sie weitere solcher E-Mails erhalten, löschen Sie auch diese und öffnen Sie auf keinen Fall die Anhänge.

Sollten Sie die Abmahnung tatsächlich auch in Papierform erhalten (was ich aber für mehr als unwahrscheinlich halte), rufen Sie am Besten kurz in meiner Kanzlei an, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.

Es kann aber wie gesagt davon ausgegangen werden, dass es sich um eine gefälschte E-Mail handelt, die weder vom Rechteinhaber noch von einer beauftragten Rechtsanwaltskanzlei stammt, sondern nur einen Virus oder Trojaner als Anhang verbreiten soll.

Bewertung des Fragestellers 7. August 2014 | 16:59

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. August 2014
5/5,0

Verständlich, umfangreiche Beantwortung.


ANTWORT VON

(2736)

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