Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst kommt es darauf an, was im Kaufvertrag steht.
Steht im Kaufvertrag ein Tag der Lasten- Nutzen Übergabe, dann ist das der Tag, ab dem der Käufer die Nebenkosten tragen muss.
Wenn im Kaufvertrag steht, dass Sie für die Malerarbeiten zuständig sind, müssen Sie die Nebenkosten noch mindestens so lange tragen, bis die Malerarbeiten abgeschlossen sind.
Wenn im Kaufvertrag nichts anderes steht, ist der Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch entscheidend.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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