Sehr geehrter Fragesteller,
Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
In diesem Fall fallen die Forderungen aus den privaten Rentenversicherungen beider Ehegatten nicht in den Nachlass.
Bei der privaten Rentenversicherung des überlebenden Ehegatten ist das schon deswegen der Fall, weil in diesem Fall das Recht auf eine Zahlung bei Tod des Versicherten überhaupt nicht fällig wird. Die Rentenzahlung aus der privaten Versicherung steht selbstverständlich dem überlebenden Ehegatten als dem Versicherten zu. Mit dem Nachlass des verstorbenen Ehegatten hat das nichts zu tun.
Die Forderung aus der privaten Rentenversicherung des verstorbenen Ehegatten fällt hier ebenso nicht in den Nachlass. Wenn bei derartigen Versicherungen (Lebensversicherungen, Rentenversicherungen mit Auszahlungsanspruch bei Tod des Versicherten und dergleichen) ein Bezugsberechtigter angegeben ist, dann fällt der Anspruch aus der Versicherung nicht in den Nachlass. Es handelt sich vielmehr rechtlich gesehen um ein Angebot zum Abschluss eines Schenkungsvertrages an den Begünstigten. Dieser nimmt das Angebot dann in der Regel durch Annahme der Versicherungssumme an. Die Versicherungssumme fällt in diesem Fall nicht in den Nachlass, die Kinder haben damit keinen Anspruch auf einen Teil des Geldes.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass auf die Versicherungssumme unter Umständen Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer anfällt. In gewissen Konstellationen ist das so und die Versicherungssumme ist steuerpflichtig. Dies liegt daran, dass die Versicherungssumme steuerrechtlich gesehen in vielen Fällen eine freiwillige Zuwendung von Todes wegen, also letztlich eine Schenkung) an den Bezugsberechtigten, darstellt. Dies ist jedoch streng von der Frage zu trennen ob die Versicherungssumme auch in den Nachlass fällt. Das tut sie hier nicht, wie oben ausgeführt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen