Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ehevertrag / Modifizierte Zugewinngemeinschaft

10. Juli 2006 17:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Als Eheleute, dt. Staatsangehörige, wollen wir im Rahmen einer o. g. Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen einen Teil des gemeinsamen Barvermögens zu gleichen Teilen aus dem Zugewinnausgleich im Scheidungsfall herauslösen, zur freien Verfügung, auch Surrogate dieses Vermögensanteiles.

Frage:

Genügt dazu ein von beiden Ehepartnern unterzeichneter, ggf. von Zeugen bestätigter Vertrag, oder muss eine notarielle Beurkundung erfolgen? Danke

Sehr geehrte Rechtssuchende,
sehr geehrter Rechtssuchender,

ich bedanke mich für Ihr Interesse an der Online-Rechtsberatung.
Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich als Fachanwältin für Familienrecht Ihre Rechtsanfrage wie folgt:

1. Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

2. Ich würde Ihnen aber zuvor in jedem Fall empfehlen, anwaltichen Rat einzuholen, damit Ihre individuellen Interessen auch wirklich berücksichtigt werden, vor allem auch im Hinblick auf die Bestandskraft des Vertrages, der einer möglichen Überprüfung Stand halten sollte. Der BGH hat einige Verträge schon wegen Sittenwidrigkeit gekippt.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage behilflich sein zu können. Für die Wahrnehmung Ihrer speziellen Interessen stehe ich Ihne gerne zur Verfügung. Dies ist auch von Heidelberg aus auf die Entfernung zu Ihnen möglich und grundsätzlich kein Problem.
Gerne nutzen Sie auch unsere Online-Rechtsberatung über unsere Internetseite www.Fachanwalt-Heidelberg.de oder rufen Sie uns einfach an.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Hülsemann
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Bankkauffrau


Erbrecht - Scheidungsrecht - Unterhaltsrecht - Sorgerecht - Adoptionsrecht
Eheverträge - Testamentsgestaltung - Präventivberatung - Vermögensnachfolge

Adresse:
Uferstrasse 12
69120 Heidelberg
Telefon: 06221/438087 o. 06203/692984 o. 0179/6813238
Fax: 06221/438082
Info@Fachanwalt-Heidelberg.de
www.Fachanwalt-Heidelberg.de

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER