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Ehemaliger IT-Dientsleister weigert sich notwendige Passwörter zu übermitteln

27. Juli 2023 10:35 |
Preis: 85,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir sind ein kleines Unternehmen und auf unseren Server, auf den sich die Datenbank für unser Lohn- und Gehaltsprogramm befindet, ist seit dem 19.07.23 den Zugang nicht mehr ermöglicht. Die Fehlerdiagnose unseres aktuellen IT-Dienstleisters ergab, dass für die weitere Diagnosen zwei Zugangsdaten benötigt.

1: Das DSRM Passwort um Notfalls den Domänencontroller wiederherstellen
2. Falls wirklich die Partition der Festplatt verschlüsselt wurde, den Bitlocker Wiederherstellungsschlüssel

Am 21.07.23 haben wir unseren ehemaligen IT-Dienstleister daraufhin gebeten, der 2020 den Server gebaut und bis zum 31.03.2021 betreut hat, uns die Zugangsdaten zukommen zulassen.
Mit dem Hinweis, er hätte uns dieser ja bereits zum Vertragsende zum 31.03.2021 zukommen lassen, weigert sich uns diese Passwörter mitzuteilen. Auch das er uns den Aufwand in Rechnung stellen soll, führt zu keinem Ergebnis.

Ohne diese Zugunsten, kann unser neuer IT-Dienstleister die notwendige Datenbank nicht herstellen. Das Schaden, den diese Firma mit ihrer Blockhaltung verursacht ist, dass wir keine Löhne auszahlen können, den FA und den Krankenkassen keine entsprechenden Meldungen erstellen und versenden können. Es drohen uns also Säumniszuschläge und Mahngebühren und den Mitarbeitern keine pünktliche Gehaltszahlung.

Da die Zeit drängt, sind wir ein wenig ratlos und fragen uns, ob eine anwaltschaftliche Vertretung uns hier schnell helfen könnte, die Firma dazu zu bewegen die Zugandsdaten herauszugegen und wenn nicht, ggfls. Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma durchzusetzen.

Besser wäre uns geholfen, wenn wir die Zugangsdaten erhalten würden.

27. Juli 2023 | 11:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


An der Herausgabepflicht des ehemaligen IT-Dienstleisters bzgl. der Paßwörter gibt es keine vernünftigen Zweifel.


Selbst wenn die Pflicht zur Herausgabe der Paßwörter nicht ausdrücklich im IT-Vertrag geregelt war, ergibt sich dies als vertragliche Nebenpflicht nach § 242 BGB aus dem erwähnten Vertrag.


Die Beendigung des Vertrages ist ebenfalls unerheblich, es ist von der Rechtsprechung anerkannt, daß derartige vertragliche Nebenpflichten auch nachvertraglich bestehen.


Daher geht es bei dem o.g. Anspruch lediglich um die Durchsetzung.


Von Telefongesprächen oder auch E-Mails würde ich in diesem Fall abraten, da dies bei gerichtlichen Auseinandersetzungen regelmäßig kein ausreichender Beweis ist.


Aufgrund der Eilbedürftigkeit der ganzen Angelegenheit – und dem Umstand, daß dem Verpflichteten eine Herausgabe ohne großen Aufwand möglich ist – würde ich empfehlen nachweisbar schriftlich per Einwurf/Einschreiben unter Fristsetzung die Herausgabe der Paßwörter zu verlangen.


Kündigen Sie in dem Schreiben gleichzeitig rechtliche Schritte und Schadensersatzansprüche an, wenn die Frist fruchtlos verstreicht (eine kurze Frist von 4-5 Tagen sollte in diesem Fall genügen).



Wenn der ehemalige IT-Dienstleister die Herausgabe verweigert, oder die Frist verstreichen läßt, können Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts eine einstweilige Verfügung im beschleunigten Verfahren bei Gericht beantragen und zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen.





Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt



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