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Ehegattennachzug vom Iran zu einem Deutschen, National-Visa

25. März 2023 20:14 |
Preis: 40,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Guten Abend,

ich habe vor kurzem in Georgien geheiratet. Ich bin deutscher Staatsbürger und meine Ehefrau ist aus dem Iran. Sie lebt auch im Iran.

Meine Ehefrau hat sich bei der deutschen Botschaft in Teheran schon in der Liste für einen Termin eingetragen. Die deutsche Botschaft in Teheran hat mir in einer E-Mail geantwortet das es 8 Monate dauert bis meine Ehefrau einen Termin bekommt, um bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf Familienzusammenführung/Ehegattennachzug stellen zu können.

Das A1 Deutsch Zertifikat hat meine Ehefrau schon absolviert und erhalten.

Meine Frau wird bald von der deutschen Botschaft in Teheran eingeladen um den Antrag auf Familienzusammenführung/Ehegattennach-zug zu stellen.

Nun zu meiner Frage:

In diesem Antragsformular, welcher über den Link aufzurufen ist: https://videx-national.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt

Steht in der Rubrik „Lebensunterhalt und Aufenthaltsdetails" das Feld „ Sollen Familienangehörige mit einreisen?"

Wenn jetzt meine Frau dieses Häkchen nun mit „Ja" ankreuzt, darf dann ihr Vater mit nach Deutschland einreisen?

Ihr Vater ist 70 Jahre alt und bedarf auch der Aufsicht seiner Tochter.

Wenn ihr Vater ebenfalls auch nach Deutschland einreisen kann, welche Unterlagen benötigt die Deutsche Botschaft von ihm?
Was wird genau in diesem Fall von der deutschen Botschaft gefordert?

Und wäre diese Möglichkeit nicht schädlich für meine Frau bzw. hätte das negative Auswirkungen auf den eigentlichen National-Visa meiner Frau?

Und hat der Vater von ihr dann Anspruch auf das Bürgergeld?




27. März 2023 | 11:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst einmal ist Ihnen zu raten, jetzt schon Kontakt zu der für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu nehmen. Diese muss dem Visumsantrag zustimmen und wird unter anderen prüfen, ob die Ehe ernsthaft geschlossen wurde und nicht nur rechtsmissbräuchlich ist (zum Zwecke des Visums). In der Regel wird der Antrag zunächst abgelehnt und man wird Ihnen raten, erst einmal einen Besuch Ihrer Frau in Deutschland zu organisieren, im Rahmen eines Touristenvisums für 3 Monate. Aber das werden Sie dann dort hören.

Zu Ihrer Frage: für Ihren Schwiegervater wird es kein Visum geben, die Familienzusammenführung dient nur für Ehepaare und ggfs. minderjährige Kinder. Sie sollte daher die Frage auch mit Nein beantworten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sönke Doll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 27. März 2023 | 14:43

Ich habe da noch eine Frage: Ich habe schon die Internationale Heirats-Urkunde auf Deutsch mit Apostille dem Bürgeramt vorgelegt und das wurde im System eingetragen. Die Sachbearbeiterin hat sich das angesehen und meinte alles erledigt und mein Familienstand hat sich von ledig auf verheiratet geändert. Das macht doch dann keinen Sinn, weil das Bürgeramt Gildehof in Essen meinen Familienstand geändert hat und wie können die dann im Nachhinein behaupten, dass die Ehe rechtsmissbräuchlich sei?

Meine Ehefrau hat schon einen Termin auf Familienzusammenführung beantragt. Wir warten noch bis sie von der deutschen Botschaft eingeladen wird.

Sie meinen, ich soll die Ausländerbehörde zusätzlich darüber verständigen. Was soll ich denn denen genau sagen? Weil meine Ehefrau wurde ja bisher noch nicht eingeladen von der deutschen Botschaft.

Normalerweise dürfen, die ja den Antrag nicht ablehnen, da ich als deutscher Staatsbürger einen Regelanspruch habe, dass meine Ehefrau nach Deutschland einreisen kann.

Ich bin zurzeit erwerbslos und studiere Rechtswissenschaften. Bin aber in Deutschland geboren und habe demnach auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Wenn die deutsche Botschaft das Visum meiner Ehefrau ablehnt, gibt es dann eine Möglichkeit zu klagen? Weil ich bin ja bereits verheiratet und die Ehe soll ja nicht wieder in Deutschland geschlossen werden.

Da ich erwerbslos bin, könnte ich meine Ehefrau auch nicht zwecks Touristen-Visum für 3 Monate nach Deutschland holen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. März 2023 | 15:14

Da die Ausländerbehörde im Zuge des Visumsverfahrens ohnehin beteiligt wird, sollten Sie wie empfohlen dort aktiv vorsprechen.

Es geht nicht um den formellen Bestand der Ehe, sondern den Verdacht einer Scheinehe, die nur aus aufenthaltsrechtlichen Gründen geschlossen wurde. Diesen Verdacht muss jeder Antragsteller entkräften können, das prüft die Ausländerbehörde. Daher mein Rat.

Klagen können Sie, vorher können Sie gegen die Entscheidung auch remonstrieren. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, kann man erst nach Kenntnis der Gründe für eine Ablehnung sehen.

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