Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Kann das Langzeit VISA unmittelbar nach der Hochzeit beantragt werden, auch wenn die A1-Prüfung noch nicht ganz abgeschlossen ist?
Leider nein. Ich sehe vorliegend auch keine Gründe für eine Ausnahme. Ihre Ehefrau kann allenfalls ein Schengenvisum beantragen um Sie zu besuchen.
2. Was würde passieren falls meine Verlobte schwanger wird?
Zunächst passiert nichts. Wenn das Kind da ist, hat es die doppelte Staatsangehörigkeit. Sowohl die kenianische als auch die deutsche. Da das Kind deutsch sein würde, könnte es seinen Wohnsitz in Deutschland nehmen und Ihre Ehefrau im Zweifel von ihm ihr Aufenthaltsrecht ableiten.
3. Kann der große Altersunterschied ein Problem darstellen?
Der Altersunterschied könnte das Verfahren zur Erteilung eines nationalen Visums verzögern, da die Ausländerbehörde den Altersunterschied als Indiz für eine Scheinehe nimmt.
4. Wie lange dauert der VISA-Prozess, bzw. muss ich damit rechnen das dies vor dem Verwaltungsgericht in Berlin eingeklagt werden muss?
Wenn Sie verheiratet sind und Ihre Ehefrau den A1-Zertifikat hat, stellt sie bei der deutschen Vertretung in Kenia einen Antrag auf die Erteilung des nationalen Visums. Grundsätzlich dauert das Verfahren etwa 3 Monate. Da Ihre Ehe mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas mehr unter die Lupe genommen wird, müssen Sie mit 3 bis 5 Monaten rechnen.
Den Klageweg in Betracht zu ziehen ist noch verfrüht. Dies kommt erst in Betracht, wenn die Erteilung des nationalen Visums abgelehnt wird.
5. Wie würden Sie meine Situatuion einschätzen ?
Da Sie Deutscher sind, hat Ihre Ehefrau gute Chancen auf Ehegattennachzug. Dieser wird bei Deutschen nicht von der finanziellen Situation abhängig gemacht, lediglich dann, wenn durch den Nachzug der Ehefrau die Unterhaltsansprüche der Kinder unterlaufen werden, falls Sie unterhaltsverpflichtet sind.
Die Ausländerbehörde wird allerdings Nachforschungen im Hinblick auf die Scheinehe anstellen. Alleine aufgrund des Altersunterschiedes kann sie aber den Antrag nicht ablehnen.
Im Hinblick auf den Ablauf der Hochzeit in Kenia und die Anerkennung dieser in Deutschland darf ich Sie auf die Informationen des Deutschen Konsulats unter dem nachfolgenden Link verweisen:
http://www.nairobi.diplo.de/Vertretung/nairobi/de/008__Rechts-_20und_20Konsularhilfe/s__Eheschliessung_20in_20Kenia.html
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen