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Ehegattennachzug einer Minderjährigen

10. März 2015 20:03 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


22:11

Guten abend. Ich möchte gerne meine Ehefrau nach Deutschland bringen. Ich bin deutscher Staatsbürger meine Frau verfügt über deutschkenntnisse. Die deutsche Botschaft im Libanon sagt das meine Frau 18 sein muss um einen Visum nach deutschland zu bekommen. Sie ist erst 16 gibt es eine Sonerregelung ?

10. März 2015 | 21:08

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

ja, $ 30 Abs. 2 S. 1AufenthG:

Zur Vermeidung einer besonderen Härte soll nach Ermessen ein Ehegattennachzug auch dann zugelassen werden können, wenn der nachziehende Ehegatte und/oder der stammberechtigte Ausländer das Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben. Die eheliche Lebensgemeinschaft muss das geeignete und notwendige Mittel sein, um die besondere Härte zu vermeiden. Nach Art und Schwere müssen die vorgetragenen besonderen Umstände so deutlich von den sonstigen Fällen des Ehegatten nachzugs abweichen, dass das Festhalten am Mindestaltererfordernis im Hinblick auf das geltend gemachte Interesse der Führung der Lebensgemeinschaft in Deutschland – bei Vor liegen aller übrigen Zuzugsvoraussetzungen – unverhältnismäßig wäre (Einzelfallbetrachtung). Dabei ist auch zu berücksichtigen, wie weit das Alter des/der Betroffenen das Min- destaltererfordernis im Zuzugszeitpunkt unterschreitet.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 10. März 2015 | 21:14

Guten abend, im endeffekt was heißt das fûr mich ? Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. März 2015 | 22:11

dass dies nur in Ausnahmefällen möglich ist.

ANTWORT VON

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