Sehr geehrter Fragesteller,
1.
Durch den Erwerb der illegalen Kopie der Software haben Sie sich nicht strafbar gemacht. Strafbar ist die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe einer illegalen Kopie; § 106 UrhG
.
Allerdings ist unter Vervielfältigung bereits das Einlesen von Software in den Arbeitsspeicher zu verstehen; dies ist bei Nutzung von Navigationssoftware regelmäßig der Fall. Daher machen Sie sich strafbar, wenn Sie die Software benutzen und wissen, dass es sich dabei um eine illegale Kopie handelt.
Da Sie bereits bei der Ansicht der CD bemerkten, dass es sich um eine illegale Kopie handelt, gehe ich davon aus, dass Sie die Software nicht genutzt haben.
2.
Sie können den Rechteinhaber der illegalen Kopie informieren, dass Sie über Ebay eine illegale Kopie seiner Software erworben haben. Nicht selten erhalten die betrogenen Käufer vom Rechtsinhaber eine Originalsoftware, wenn diese mit dem Rechteinhaber kooperativ zusammenarbeiten. Ebenso können Sie bei der Polizei Anzeige gegen den Verkäufer erstatten. Wenn Sie gegenüber dem Rechtsinhaber nicht als Person bekannt werden wollen, können Sie diesen auch über einen Dritten, z. Bsp. einen Rechtsanwalt, informieren.
3.
Ob strafrechtlich Ermittlungen zunächst eingeleitet werden kann nicht beurteilt werden, auszuschließen ist es nicht.
Jedoch hat das LG Karlsruhe in einem Urteil vom 28.09.2007 - Az. 18 AK 136/07
- Ns 84 Js 5040/07, bei dem es um den Vorwurf der Hehlerei ging, festgestellt, dass im Rahmen einer eBay-Onlineauktion allein der Umstand, dass trotz des erheblichen Werts des angebotenen Artikels (hier: hochpreisiges Navigationsgerät; ca. 2100,00 EUR) der Startpreis lediglich 1 EUR betrug, kein taugliches Indiz dafür ist, dass der Käufer es für möglich gehalten hätte, er steigere auf Diebesgut. Denn die Angabe eines geringen Startpreises bei Onlineauktionen dieser Art kann auf unterschiedlichsten Motiven beruhen (z.B. Ersparnis höherer Gebühren, Werbezwecke, Erreichung eines größeren Bieterkreises, Erwartung aufgrund des niedrigen Startpreises gleichwohl einen hohen Endpreis zu erzielen, "Mitzieheffekte"). Das sich der Anbieter eines hochpreisigen Artikels bei eBay im Ausland (hier: Polen) befindet, kann auch nicht als Indiz dafür herangezogen werden, dass der Auktionsteilnehmer mit der Ersteigerung von Diebesgut gerechnet hat.
Insoweit ist der günstige Kaufpreis kein Indiz für eine illegale Kopie, da Sie auch bei Einstellung Ihres Angebotes nicht wissen können, bei welchen Kaufpreis das Angebot schließlich endet.
4.
An den Verkäufer sollten Sie keinesfalls die illegale Kopie zurücksenden. Entweder Sie zerstören die Kopie (am besten unter Zeugen), senden diese dem Rechteinhaber zu oder übergeben diese der Polizei.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrter Herr Bordasch,
herzlichen Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort. Eine Nachfrage zu der Angelegenheit habe ich noch:
Muss ich für den Fall, dass ich dem Rechteinhaber die illegale Kopie zusende, damit rechnen, dass ich durch diesen kostenpflichtig abgemahnt werde?
Vielen Dank für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Abmahnung wäre nur berechtigt, wenn Sie beispielsweise eine Urheberrechtverletzung begangen hätten. Eine solche Verletzung liegt bei Ihnen jedoch nicht vor.
Bevor Sie dem Rechteinhaber die CD zusenden, sollten Sie diesen kontaktieren und das weitere Vorgehen absprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -