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Ebay Bewertungen löschen lassen

28. Oktober 2006 07:29 |
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Internetauktionen


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe über ebay insgesamt 4 Deko Kürbisse aus Ton gekauft. VOr dem Kauf habe ich jedoch nachgefragt, ob eine Gesamtzusendung möglich sei ( um Porto zu sparen ). Die Verkäuferin teilte mir mit, dies sei möglich und sie würde sich melden. Nach Beendigung der AUktion fragte ich nun nach dem Gesamtbetrag inkl. des Portos. Ich erhielt keine Information, da ich die Kürbisse schnell haben wollte, habe ich Ihr eine Mail geschrieben, in der ich ihr mitteilte, dass ich den Betrag zzgl. 6,90 EUro überwiesen habe. Das beinhaltet den Versand als versichertes Porto bis Gesamtgewicht 10kg. Dies halte ich für ausreichend. Die eBayerin meldete sich nicht mehr und ich musste dann die Mahnfunktion über ebay nutzten. DIe TN meinte lapidar es fehle Porto. Auf meine Rückantwort, dass ich nun leider nicht wisse wieviel POrto angeblich noch fehle, erhielt ich wieder keine Antwort. Erst nachdem ich damit gedroht habe, einen ANwalt einzuschalten, habe ich eine mail erhalten mit dem HInweis, es fehle noch ein Betrag, den ich direkt angewiesen haben. Nachdem ich dann endlich das Paket erhalten habe, sind 2 er Kürbisse kaputt, meine Bewertung fiel neutral aus, da ich die Ware dann letztendlcih erhalten habe. Darauf erhielt ich eine negative Bewertung, mit der "Drohung" ich solle die anderen unverschämten Bewertungen löschen lassen, sonst erhalte ich weitere negaive Bewertungen.
Nun möchte ich mich zunächst vor weiteren negativen Bewertungen schützen und auch die eine abgegebene Bewertung löschen lassen.

Die Kürbisse hatten einen Wert von unter 20 EUro.

Ebay teilt mir mit, dass sie sich nicht um abgegebene Bewertungen kümmern, es sei denn beide Parteien einigen sich auf gegenseitige Aufhebung der Bewertungen.

Meine Frage nun, ob ich gerichtlich gegen eine Bewertung vorgehen kann und eine Löschung beantragen kann, und / oder ob ich mich gegen die potentielle Abgabe weiterer Negativer Bewertungen schützen kann.

Ich habe insgesamt 1433 Bewertungspunkte von denen 1 Negative Bewertung dabei ist.

Der Nachweis über die Richtigkeit meiner Informationen liegt Ebay über deren Portal vor, eine Reaktion in meinem Sinne ist aber nicht mehr zu erwarten.

Sehr geehrter Fragesteller,

die Löschung eines negativen Eintrags nimmt eBay nur vor, wenn sich die Parteien gütlich geeinigt haben oder eBay ein rechtskräftiges Urteil überreicht wird, aus welchem hervorgeht, dass die negative Bewertung zu Unrecht erfolgt und der Bewerter rechtskräftig zur Zustimmung zur Rücknahme verurteilt wurde. Sie haben ein Anspruch auf Zustimmung zur Rücknahme der durch den Verkäufer gegenüber Ebay abgegebenen Bewertung aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB analog. Diesen Anspruch haben Sie, wenn die Äußerung des Verkäufers unwahr ist.
Bitte übermitteln Sie den Text der negativen Bewertung.

Mit freundlichem Gruß
Henrik Momberger

www.gruemo.de

Rückfrage vom Fragesteller 28. Oktober 2006 | 16:39

Der Text der Bewertung lautet:

"zahlt kein vollständiges porto und meckert!!!! SUPER...."

Vielen Dank schon einmal für die INfo!

VIele Grüße
Alex Alkemper

Ergänzung vom Anwalt 28. Oktober 2006 | 17:38

Sehr geehrter Fragesteller,

nach Ihren Informationen haben Sie das Porto bezahlt. Sie sollten auf Zustimmung zur Beseititgung klagen, da eine unwahre Tatsachenbehauptung vorliegt.

Mit freudnlichem Gruß
Henrik Momberger

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