Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ein Vertrag kann auch telefonisch wirksam abgeschlossen werden.
Sie sollten auf jeden Fall vorsorglich den Vertrag mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Dies sollten Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein tun. Von einer Kündigung per E-Mail ist wegen der damit verbundenen Nachweisprobleme hinsichtlich Zugang etc. dringend abzuraten.
Des weiteren sollten Sie prüfen, ob die Ihnen zustehende Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgern tatsächlich abgelaufen ist. Diese beginnt nämlich gemäß § 355 BGB
erst dann, wenn Ihnen eine deutliche Gestaltung der Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt worden ist. Sie sollten vorsichtshalber ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein widerrufen.
Des Weiteren kommt in Betracht den Vertrag gem. § 123 BGB
wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Dies könnte deswegen einschlägig sein, weil die Ihnen versprochenen Produktests tatsächlich gar nicht stattfinden.
Ein weiterer Schritt sollte sein, die für Sie zuständige Verbraucherzentrale zu beauftragen, gegen die Firma tätig zu werden. Es ist bekannt, dass gegen die von Ihnen genannte Firma sehr viele Verfahren anhängig sind und auch die Verbraucherzentralen darauf aufmerksam geworden sind.
Ferner könnten Sie gegen die Verantwortlichen der Firma Strafanzeige wegen Betruges erstatten, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie von der Firma getäuscht wurden.
Sie sollten all diese Maßnahmen in Betracht ziehen.
Möglicherweise schlägt die Firma dann gegen Sie ihre (angebliche) Forderung nicht mehr weiter.
Sofern Sie weiterhin mit Mahnungen konfrontiert werden, brauchen Sie grundsätzlich nichts zu unternehmen. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen Sie ergeht müssen Sie fristgerecht Widerspruch erheben. Die Firma müsste dann gegen Sie klagen (das streitige Verfahren beantragen) und dabei die Tatsachen beweisen, die den behaupteten Anspruch stützen. In diesem Verfahren können Sie dann die von Ihnen unternommenen Maßnahmen und deren Rechtsfolgen darlegen.
Wenn es wirklich zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, so sollten Sie einen Kollegen mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Sie sollten zum jetzigen Zeitpunkt auf jeden Fall die oben beschriebenen Schritte (Kündigung, Widerruf, Anfechtung, Verbraucherzentrale, Strafanzeige) in Betracht ziehen.
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