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ETW-Miteigentümer

28. November 2011 19:34 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Sehr geehrten Damen und Herren,
ich lebe seit 6Monaten in Trennung von meiner Frau.
Sie hat eine neue Mietwohnung und ich bewohne
die ETW auch nicht.
D.h. die ETW ist leer!!
Die gemeinsame ETW gehört uns zu je 50%.
Bei der Bank haften wir gesamtschuldnerisch.
Die kompletten Raten der Finanzierung trage ich allein,da meine Frau nur auf 400€beschäftigt ist.
Einem Verkauf der Wohnung stimmt sie nicht zu.
ich solle die Wohnung doch vermieten.Bei den
Renovierungskosten würde sie aber auch nicht zahlen.Also für mich nicht akzeptabel.
Die Wohnung ist noch komplett(ca.100.000)
belastet und wird noch ca 12 Jahre abbezahlt.Ich würde gern meinen Verpflichtungen nachkommen,habe aber keine Lust die kompletten Belastungen alleine zu tragen.
FRage:-kann ich die Wohnung zwangversteigern lassen zur Aufhebung der Gemeinschaft?
-Soll ich weiter alles zahlen und sie per Mahnbescheid zur Zahlung der Finanzierung(Hälfte)
auffordern,ggf zur Abgabe der EV?
Welche Möglichkeiten habe ich,damit ich nicht nur
alleine alles bezahle??

Besten Dank

28. November 2011 | 22:12

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie können die Auseinandersetzung betreiben. Ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte vorab analysiert werden. Denn es müsste die Immobilie zwangsversteigert werden, wenn keine Einigung mit Ihrer Ehefrau erzielt wird.

Alternativ kann man mit der Bank und ihrer Frau vereinbaren, dass Sie Alleineigentümer der Immobilie werden, dafür wird die Ehefrau von der Zahlungsverpflichtung befreit. Dies setzt das Einverständnis der Ehefrau und der Bank voraus.

Aber: aufgrund des anstehenden Zugewinnausgleichs und ggf. Unterhalt sollte hier nur Sinnvoll sein, eine Gesamtlösung zu suchen. Insbesondere unter dem Hintergrund, dass Sie möglicherweise ihr gegenüber schon jetzt Unterhaltspflichtig sind (Trennungsunterhalt).

Wenn Sie einen Titel gegen die Ehefrau hätten (aufgrund z.B. eines eingeleiteten Mahnverfahrens), dann haben Sie nichts gewonnen, da Sie angeben, sie liegt mit ihrem Einkommen unter der Pfändungsgrenze. Sie werden diesen Titel nur durch Zwangsversteigerung der Immobilie dann verwerten können.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

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