Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich mit "Ja" beantworten möchte.
Der Familienzuschlag gem. §§ 39, 40 BBesG gehört zum Einkommen der Kindesmutter und ist somit anzurechnen (vgl. Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rz. 551).
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Entschuldigen Sie bitte die unklare Fragestellung - ich meinte für die Berechnung des für meine Tochter geschuldeten Unterhalts (ähnlich wie das Kindergeld, das zur Hälfte dem von mir geschuldeten Unterhalt angerechnet wird.
Vielen Dank für Ihre Klarstellung:
Bei der Berechnung des Kindesunterhalts ist der Familienzuschlag nicht anzurechnen (so OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 1108
).
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann