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EBAY-MITGLIEDSKONTO GEKNACKT

| 4. August 2008 14:18 |
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Beantwortet von

Guten Tag.
Meine Frage wäre. Ich bin leztes Jahr im Dezember umgezogen und hatte vom 12.12.07 bis ca.: 14.01.08 keinen Telefon und Internetanschluss. Als ich dann am 15.01.08 wieder in mein E-Bay konto ging und etwas kaufte musste ich auf meinenem Pay Pal Konto feststellen, das über mein E-Bay Konto am 27.12.07 Bank Abbuchungen über Sachen die ich nicht bestellen konnte weil ich in der oben angegebenen Zeit nicht Zugriff auf E-Bay Konto hatte. Ich habe schon bei Pay Pal nachgefragt die konnten nicht helfen. Ich hab es dann wieder vergessen und bin dann erst im Juli wieder darauf gekommen, weil wieder eine Abbuchung stattfand ohne meine Zustimmung.Hab diese dann storniert und bei meiner Bank nachgefragt ob dieses auch für die Pay Pal Abbuchungen am 27.12.07 noch möglich ist.Die Bank sagte gleich nein weil ich die 6 Wochen Widerrufsfrist überschritten habe.
Es handelt sich um insgesamt ca.700 Euro.
Wozu würden Sie mir raten,soll ich versuchen über einen Anwalt das Geld zurück zu bekommen oder soll ich die Sache auf sich beruhen lassen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Mit freundlichen Grüssen

4. August 2008 | 16:10

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Fraglich ist, ob es hinreichend aussichtsreich ist, das Geld zurückzubekommen. Dies hängt davon ab, gegen wen Sie vorgehen wollen. Ihre Bank ist aufgrund des Girovertrags nicht mehr verpflichtet, eine Rückbuchung vorzunehmen, da die o.g. Frist verstrichen ist. Ebenso halte ich ein Vorgehen gegen Paypal für nicht erfolgversprechend, da ein solcher Anspruch voraussetzt, dass Sie Ihrerseits den Ihnen obliegenden Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen sind. Dies bestimmt sich nach den Ziff. 10, 12 der Paypal-Nutzungsbedingungen. Ein Vorgehen gegen Ebay könnte an § 2 IX der AGB scheitern. Hiernach haftet ein Ebay-Mitglied für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung des Mitgliederkontos vorgenommen, es sei denn, dass das Mitglied den Missbrauch nicht zu vetreten hat. Sie haben also die Beweislast dafür, dass jemand Ihr Ebay-Konto missbraucht hat, ohne dass Sie dies vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet haben. Ein solcher Beweis ist zwangsläufig schwer zu erbringen. Sollte Ihnen beispielsweise jemand dass Passwort entwendet haben, weil Sie es nicht hinreichend geschützt haben, würde bereits Fahrlässigkeit vorliegen.

Aussichtsreich könnte es jedoch sein, gegen den Dritten selbst vorzugehen, der Ihr Konto missbraucht hat. Gegen diesen besteht ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung. Natürlich setzt dies voraus, dass der Dritte bekannt ist. Da diese Person jedoch auch eine Straftat begangen hat, könnte es sinnvoll sein, Strafantrag in der Hoffnung zu erstatten, dass die Strafverfolgungsbehörden über die IP-Adresse o.ä. die Person ermitteln können. Es steht Ihnen frei, hierfür einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Da strafrechtliche Mandate jedoch eine hohe anwaltliche Vergütung auslösen, sollten Sie diesen Strafantrag selbst stellen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach eine Einsichtnahme in die strafrechtliche Ermittlungsakte notwendig. Hierfür benötigen Sie einen Anwalt. Es genügt jedoch, diesen nur mit der Akteneinsicht zu beauftragen.

Es tut mir Leid, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können, hoffe jedoch, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Liedtke
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Lars Liedtke

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