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E-Mails als Beweis für Kredit

28. Februar 2010 12:01 |
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Kredite


Beantwortet von


13:06


Der Schudner ist nicht zahlungsfähig, geringer Lohn.

Die Lebensgefährtin des Schuldners hat mir per E-Mail zugesichert für diesem Betrag zu haften da ich auf ihre Bitte den Kredit gewährte.
Z.B. 1X der Wortlaut
es ist richtig,daß du.......€ geschickt hast? Und genau
dieses Geld bekommst du so wieder zurück.Und wenn ich dafür meine Wohnung verkaufen muß vom 22.01.08
Frage:
erkennt das Gericht diese E-Mais an



28. Februar 2010 | 12:10

Antwort

von


(1189)
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25488 Holm
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Im Zweifel müssen Sie darlegen und beweisen, dass die E-Mail von der Lebensgefährtin der Schuldnerin als Absender abgeschickt wurde.

Vor diesem Hintergrund ist der Beweisert einer E-Mail daher gering. Probleme ergeben sich nur dann nicht, wenn keine der Parteine die Echtheit der E-Mail bestreitet.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 28. Februar 2010 | 12:30

der Absender der E-mail ist die der Lebensgefährtin des Schuldners, hatte diese ausgedruckt

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Februar 2010 | 13:06

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Der Ausdruck der E-Mail stellt leider keinen Beweis dar, dass die Lebensgefährtin Urheber der E-Mail ist. Bei einem Bestreiten der Lebensgefährtin wären Sie also für Ihre Behauptung beweisbelastet.

Der Beweis könnte durch Vorlage sog. Logfiles geführt werden. Hier stellt sich aber das Problem, dass die Provider zur Herausgabe dieser Logfiles nicht verpflichtet sind.



Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth

ANTWORT VON

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