Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
1. Ja, Sie können das E-Bike als Betriebsausgabe absetzen, auch wenn Sie es in Raten bezahlen. Die Ratenzahlung hat keinen Einfluss auf die Abschreibung. Sie können den Kaufpreis von 3000 Euro als Betriebsausgabe geltend machen und über die Nutzungsdauer des E-Bikes (in der Regel 3 Jahre) abschreiben. Es ist nicht notwendig, den Ratenkauf abzusagen und das E-Bike komplett zu bezahlen.
2. Die 10% betriebliche Nutzung müssen Sie nachweisen können. Dies kann beispielsweise durch ein Fahrtenbuch erfolgen, in dem Sie die betrieblich veranlassten Fahrten dokumentieren. Es reicht aus, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das E-Bike für Fahrten zur Post, zur Bank oder zum Einkaufen von Büromaterialien nutzen. Es ist nicht notwendig, dass Sie das ganze Jahr über ein Fahrtenbuch führen. Es reicht aus, wenn Sie einen repräsentativen Zeitraum (z. B. einen Monat) dokumentieren und daraus auf das ganze Jahr hochrechnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail:
Sehr geehrte Frau Larverseder, prima damit haben Sie mir schon mal sehr geholfen, Danke :)
Eine Rückfrage habe ich noch falls ok, kann ich mir den einen Monat, in dem ich das Fahrtenbuch führe, selbst einfach auswählen? Oder sagt das FA dann für welchen Monat diese gerne das Fahrtenbuch sehen möchten? Soll ich das Fahrtenbuch für den 1 Monat direkt abgeben oder nur auf Nachfrage?
Ist es zwingend nötige das ich in der Rechnung des e-bike Shops mein Firmen Name der Selbständigkeit steht als Käufer oder geht es auch wenn ich meinen normalen Namen angeb?
Danke!
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Rückfragen.
1. Sie können den Monat, in dem Sie das Fahrtenbuch führen, grundsätzlich selbst auswählen. Es sollte jedoch ein repräsentativer Monat sein, d. h. ein Monat, der Ihre übliche Nutzung des E-Bikes gut widerspiegelt. Das Fahrtenbuch müssen Sie nicht unaufgefordert beim Finanzamt einreichen, sondern nur auf Nachfrage vorlegen.
2. Es ist nicht zwingend notwendig, dass auf der Rechnung des E-Bike Shops Ihr Firmenname steht. Es reicht aus, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das E-Bike für betriebliche Zwecke nutzen. Dies kann beispielsweise durch das Fahrtenbuch erfolgen. Es ist jedoch empfehlenswert, den Kauf des E-Bikes auf den Firmennamen zu tätigen, um eventuelle Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin